Fachliche Frage😉?

3 Antworten

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Hi Rollerfreake,

auch wenn deine Frage schon ein Paar Tage länger her ist, antworte ich gerne darauf ;-)

Meine Frage lautet nun, den Patienten selber mit dem KTW transportieren, weil der NotSan des RTW's auch nicht mehr tun könnte oder vor Ort warten und immer einen RTW nachfordern?!

Maßgeblich ist innerhalb des Lysefensters (und zum Teil auch darüber hinaus, siehe hier) eben "Time is brain" - also der Fokus auf der Transportpriorität mit schnellstmöglicher Diagnostik und Therapie in einer Stroke Unit.

Der kreislaufstabile Schlaganfall hat durch die Versorgung im RTW gegenüber dem KTW schlichtweg keinen Benefit - gerade, wenn auch auf dem KTW ein engmaschiges Standardmonitoring möglich ist.

Der i.v.-Zugang, den der NFS legen könnte, ist in diesem Fall selten lebensrettend und kann bei einem Patienten ohne sonstiges Buchstabenproblem durchaus hinten angestellt werden - dann erhält der Patient ihn eben im Krankenhaus. Gegebenenfalls kann im Rahmen des § 34 StGB auch ein venöser Zugang durch den RS etabliert werden, sofern indiziert und beherrscht.

den RTW und das NEF nachgefordert hat, weil er es damals so gelernt hatte, nie selber zu transportieren.

Pauschal kann man das so nicht unterschreiben.

Grundsätzlich stellt der Schlaganfall durchaus eine RTW-Indikation dar, einfach, weil eine Bedrohung der Vitalfunktionen primär nicht sicher ausgeschlossen werden kann - ist der Patient kreislaufstabil kann aus einsatztaktischen Gründen (wie in deinem Fall) jedoch von der Nachforderung abgesehen werden.

Eine generelle Notarztindikation ist der Schlaganfall an sich nicht.

Fazit für die Praxis

Wenn kein weiteres Buchstabenproblem besteht, welches die Nachforderung weiterer Kräfte rechtfertigt, sollte die Transportpriorität auch "gelebt" werden beim kreislaufstabilen Schlaganfall gegebenenfalls auch der Transport im KTW erfolgen.

Engmaschiges Monitoring, Lagerung, Voranmeldung in der zuständigen Stroke Unit und Telefonnummer der Angehörigen notieren sind hier obligat.

LG

Ja, so hätte ich es auch gehandhabt aber mein Kollege hatte in diesem Fall mehr Berufserfahrung und war an diesem Tag der Transportführer von uns beiden. Er hatte es so gelernt, immer nachzualarmieren hat auch gemeint, es läge generell eine NA- Indikation vor, was früher meine ich auch mal so gewesen ist, heute aber nicht mehr so ist. Ich wollte in diesem Fall keinen "Streit" mit ihm beginnen. Monitoring war auf jeden Fall gegeben. I.v. Zugang hat der Kollege im übrigen gelegt, das stellt hier im Kreis sofern beherrscht eigentlich kein Problem dar, die (Not-)Ärzte akzeptieren es, sogar der LNA.

Mfg

Ich dachte ich antworte auch mal zeitnah auf die Frage. Ich finde dass da der KTW ganz klar mit SoSi hätte fahren können, gemäß dem Prinzip : Time is brain. Für mich stellt sich auch heute noch die Frage, warum ein RTW zwingend zu einem Stroke fahren muss. Ich meine was kannst du präklinisch schon groß machen? Letzten endes geht es um ein positives BEFAST, eine Hypo -oder Hyperglykämie oder etwas anderes. Bis auf die Hypoglykämie kannst du sonst nicht intervenieren, nur einen schnellen Transport nach Load-and-Go anstreben, was ein KTW genauso gut kann? Hast du da andere Erfahrungen? LG

Nein. Mir ging es auch nur sekundär um den medizinischen Aspekt sondern vielmehr um den juristischen Aspekt. Nicht das im Falle eines Rechtsstreites ein Richter hinterher entscheidet, dass man hätte einen RTW nachfordern müssen, sofern dieser (zeitnah) zur Verfügung gestanden hätte. Nach dem Indikationskatalog, handelt es sich dabei halt nunmal um eine RTW- Indikation und in manchen Bereichen ja auch nach wie vor sogar um eine Notarztindikation und halt nicht um eine KTW- Indikation. Das den meisten Patienten aus medizinischer Hinsicht wohl durch einen zügigen KTW- Transport schneller und auch letztendlich besser geholfen ist ist klar, mit gewissen Ausnahmen natürlich immer. Mfg

Wenn im Lysefenster, dann gilt: "Time is Braine", also einladen und losfahren. Vorher Medikamentenplan und Telefonnummer der Angehörigen einsammeln. Das ist zumindest meine medizinische Auffassung. Juristisch vielleicht Widerstreit der Pflichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, so würde ich es im Regelfalle auch handhaben. Hatte da im Frühjahr einen Einsatz, wo so war und wo mein Kollege, ebenfalls RettSan und berufserfahrener als ich, den RTW und das NEF nachgefordert hat, weil er es damals so gelernt hatte, nie selber zu transportieren. Ich weiß aber nicht, warum die Frage jetzt doch öffentlich ist, sie war eigentlich für das Spezial von "DoktorNorth" am nächsten Mittwoch gedacht aber ist ja eigentlich auch egal, danke für deine Einschätzung.

@Rollerfreake

Ich habe das aus Sicht eines Notarztes geschrieben, aber fachlich und juristisch muss nicht immer gleich sein.