Nach OP: Klinik hat kurze Zahlungsfrist. Rechtens?

14 Antworten

Was die wenigsten wissen: die Gesetzliche Regelung besagt, dass Rechnung mit Rechnungsdatum fällig sind (dann ist die Forderung entstanden), aber dass Privatpersonen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen haben. Vorher kann nicht gemahnt werden (in Verzug gesetzt).

Kommt jetzt auf die Formulierung an: eine Formulierung "fällig am " würde sogar eine Verlängerung bedeuten. "Bitte zahlen Sie" ist ein Wunsch, aber es würde immer die gesetzliche Frist gelten. Ich denke, gerade Kliniken rechnen damit.

Ich hatte mal Beihilfeanträge für meinen Vater zu bearbeiten .. die Beihilfestellen waren mit der Bezahlung aber immer recht schnell, und kein Problem die Zahlungsfristen einzuhalten. Und man kann da auch anrufen. Natürlich muss man die Rechnungen schnell einreichen, wozu ich immer zu faul war und gesammelt habe. In diesem Fall muss man natürlich in Vorleistung gehen.

Das ist halt auch falsch. Das BGB sagt, dass der Schuldner spätestens nach 30 Tagen in Verzug gerät (und wenn er Verbraucher ist, darauf auf der Rechnung hingewiesen wurde).

Wird die Fälligkeit zum Beispiel datiert, dann kann sich der Schuldner natürlich auch vorher in Verzug befinden. Eine Mahnung bedarf es da nicht.

Siehe § 286 BGB Verzug des Schuldners

Natürlich ist das rechtens. Es ist auch rechtens, wenn die Zahlung sofort fällig wäre.

Zur Not eben mit der Bank reden, wenn die 5.000 Euro nicht da sind. Wieso lässt man das bis zur Mahnung kommen?

Es ist ja jetzt nicht so, dass diese 5.000 Euro so überraschend kamen....

dann hätte Sie mit der OP warten müssen, bis der Betrag vorhanden ist. Über die Kosten die auf Sie zukommen wurde informiert

@peterobm

Nö. Kranken- und Beihilfeversicherungen rechnen solche Geschichten auf Wunsch direkt mit den Krankenhäsuern und Ärzten ab. Nur muss man das halt vorher den Ärzten und Krankenhäusern mitteilen.

Nein, die Beihilfe rechnet nicht direkt ab.

Und, klar, ne Tumor op schiebt man aus finanziellen Gründen nach hinten

@dennis1186

Doch, die rechnet direkt ab. Man muss nur der Beihilfe und der Kranken die Rechnung vorlegen.

@qugart

Nein. Beihilfe rechnet NICHT mit dem KH ab!

@turnmami

Doch. Abschlagszahlungen sind möglich.

Das ist rechtens, es wäre gut gewesen, das vorher zu klären und ggf.danach die Klinik auszusuchen.

Denn sie können sich auf nen Deal einlassen, müssen aber nicht.

Ich kenne es so, dass oft eine RE gestellt wird..aber das Zahlungsziel inoffiziell verlängert wird, so dass das Geld nicht vom Versicherten fluesst.

Aber das ist eben immer mehr oder weniger Kulanz.

Was ich mich grad frage..ZZ war 2 Wochen, sie hat einmal um Verlängerung gebeten..jetzt sind 3 Wochen rum..hat sie denn dann einfach nur abgewartet?

Das ist nie eine gute Idee..

.

.... das verstehe ich nicht, so etwas ist doch Alltag. Und Beihilfe, die vom Bund haben bis vor kurzem 3 bis 4 Monate benötigt.

Was sagen denn die Damen und Herren dazu, zumal ja einige Krhs. sogar Vorauszahlung verlangen?

Warum hat sie sich nicht vorher informiert wann welches Geld fällig wäre?

Ja, das ist rechtens. Das Krankenhaus muss auch seine Rechnungen zahlen und darf daher seine AGBs gestalten wie es möchte. Die AGBs sind kein Geheimnis und es liegt in der Verantwortung des Patienten / Kunden diese zu kennen bevor man sich operieren lässt.