Amtlich verschriebene vorläufige Betreuung mit Vorsorgevollmacht ersetzen?

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Die Vorsorgevollmacht macht erst einen Sinn, wenn er begutachtet wurde. Sonst ist sie angreifbar.

Wer soll denn die Vorsorgevollmacht erstellen? Denkt dran, auch gleich eine Vorsorgevollmacht für deine Mutter zu machen. Sonst habt ihr evtl. bald wieder das Problem.

Hallo und danke für die schnelle Antwort! Für meine Mutter habe ich tatsächlich schon die Vorsorgevollmacht, das wurde damals bei ihrem Krankenhausaufenthalt angeboten. Bei meinem Vater haben wir im Krankenhaus auch eine Vorsorgevollmacht unterschrieben - dachten es wäre das selbe - aber es war nur auf gesundheitliche Punkte beschränkt. Ich habe gelesen dass man die Vollmacht auch online registrieren lassen kann, zusätzlich wollte ich sie dem Hausarzt aushändigen. Wir haben eine Vorlage aus dem Internet.

@Professo

Ich weiß ja nicht, was ihr alles regeln wollt. Was steht in der Krankenhausvollmacht drin? Ist die ausreichend.

Eine Unterschrift sollte vom Notar beglaubigt werden, denn sonst kann nicht bewiesen werden, dass sie

  1. im Vollbesitz ihrer Geistigen Kräfte ist
  2. auch wirklich selber unterschrieben hat (Ausweiskopie reicht nicht aus)
  3. Das sie die Vollmacht auch wirklich so wollte und nicht unter Druck unterschrieben hat. So nach dem Motto: "Unterschreibe jetzt hier, sonst schlagen wir dich oder ähnliches"
  4. Es ist auch immer alles erfasst, was wichtig ist.

Ich habe auch eine Vorsorgevollmacht und könnte z.B. die Immobilie vermieten/verkaufen wenn es erforderlich wäre.

Wäre es jetzt so einfach, dann könntet ihr eine Vollmacht ja jetzt auch von eurem Vater unterschreiben lassen.

Ich arbeite in einer Bank und muss die Kunden mit einer eigenen Vorsorgevollmacht wieder nach Hause schicken. Ich erkläre es dann immer und man kann es verstehen, warum wir die nicht anerkennen. Es kommt dann immer, ach hätten wir ...

Ich habe selber auch eine Vollmacht zugunsten meines Mannes und meiner Kinder.

Bei meinem Vater haben wir im Krankenhaus auch eine Vorsorgevollmacht unterschrieben - dachten es wäre das selbe - aber es war nur auf gesundheitliche Punkte beschränkt.

Das ist eine sog. Patientenverfügung, die den Kreis Gesundheitssorge bei der rechtlichen Betreuung entspricht.

Was geschieht nun nach Ablauf?

Dann wird Dein Vater noch einmal begutachtet. Wird dabei festgestellt, dass er wieder alles alleine regeln kann, wird die Betreuung aufgehoben. Kann er das nicht, wird die Betreuung verlängert, bis er sich wieder erholt hat. Dazu könnt Ihr dann einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen.

Ich habe gelesen dass man die Vollmacht auch online registrieren lassen kann, zusätzlich wollte ich sie dem Hausarzt aushändigen. Wir haben eine Vorlage aus dem Internet.

Du solltest Dich dazu beraten lassen, z.B. bei der Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes oder einem Träger wie dem ASB, der Caritas oder dem VDk.

Ganz wichtig: Ihr solltet die Vorsorgevollmachten, die eben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Vermögenssorge umfassen- notariell beglaubigen lassen. Banken akzeptieren z.B. nur notariell beglaubigte Vollmachten. Sofern es irgendwann mal in diesem Bereich etwas zu regeln gäbe, würde wieder ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden, weil die Vollmacht nicht ausreicht.

Was die aktuelle rechtliche Betreuung anbelangt: Betrachte es insofern als einen Vorteil, als dass z.B. die Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes Dich beraten muss, wenn es darum geht, Anträge zu stellen oder Hilfen/ zusätzliche Gelder zu organisieren. Dieses Angebot solltest Du unbedingt nutzen.