Amtlich verschriebene vorläufige Betreuung mit Vorsorgevollmacht ersetzen?
Hallo zusammen,
ich hoffe ich schildere das Ganze jetzt verständlich, ich bin leider kein Profi in dem Ganzen Thema..
Mein Vater hatte einen Schlaganfall und lag mehrere Wochen im Krankenhaus. Dort hatte der behandelnde Arzt ihn - ohne klare Info an uns - beim Betreuungsgericht für nicht geschäftsfähig betitelt (er sei im Delirium) und regte eine Betreuung für ihn an.
Wir (meine Mutter und ich) wollten eigentlich, dass mein Vater uns die Vorsorgevollmacht gibt, damit wir uns um ihn kümmern können - Sprich zum Thema Gesundheit, Aufenthalt, Finanzen etc. Nach langem hin und her sind wir nun aber vorläufige Betreuer. Was geschieht nun nach Ablauf? Wir sind nur bis zu einem bestimmten Datum Betreuer. Und das auch nur für den Aufgabenbereich "Sorge für Gesundheit" und "Aufenthaltsbestimmung".
Wir haben jetzt von unserer Hausärztin auch ein Attest erhalten, dass mein Vater über einen eignen Willen verfügt und diesen auch äußern kann - Wir möchten damit die Betreuung an sich beenden. Soweit ich gelesen habe, reicht aber nicht das Attest, sondern mein Vater muss begutachtet werden. Kann man erst nach dieser Begutachtung die Vorsorgevollmacht erstellen, sodass sie auch gültig ist? Und was ist, wenn mein Vater bei der Begutachtung nicht als klar genug beurteilt wird (er hat manchmal sehr schlechte Tage und ist kaum anzusprechen, an anderen Tagen ist er aber wieder total klar - er hat allgemein noch einen langen Weg zur Genesung).
Im Moment ist das Ganze für mich sehr durcheinander und ich versuche es so gut wie möglich zu verstehen. Entschuldigt, falls der ganze Sachverhalt zu ungenau geschildert ist. Ich freue mich über jegliche Hilfe zu dem Thema.
Liebe Grüße
Saskia
2 Antworten
Die Vorsorgevollmacht macht erst einen Sinn, wenn er begutachtet wurde. Sonst ist sie angreifbar.
Wer soll denn die Vorsorgevollmacht erstellen? Denkt dran, auch gleich eine Vorsorgevollmacht für deine Mutter zu machen. Sonst habt ihr evtl. bald wieder das Problem.
Ich weiß ja nicht, was ihr alles regeln wollt. Was steht in der Krankenhausvollmacht drin? Ist die ausreichend.
Eine Unterschrift sollte vom Notar beglaubigt werden, denn sonst kann nicht bewiesen werden, dass sie
- im Vollbesitz ihrer Geistigen Kräfte ist
- auch wirklich selber unterschrieben hat (Ausweiskopie reicht nicht aus)
- Das sie die Vollmacht auch wirklich so wollte und nicht unter Druck unterschrieben hat. So nach dem Motto: "Unterschreibe jetzt hier, sonst schlagen wir dich oder ähnliches"
- Es ist auch immer alles erfasst, was wichtig ist.
Ich habe auch eine Vorsorgevollmacht und könnte z.B. die Immobilie vermieten/verkaufen wenn es erforderlich wäre.
Wäre es jetzt so einfach, dann könntet ihr eine Vollmacht ja jetzt auch von eurem Vater unterschreiben lassen.
Ich arbeite in einer Bank und muss die Kunden mit einer eigenen Vorsorgevollmacht wieder nach Hause schicken. Ich erkläre es dann immer und man kann es verstehen, warum wir die nicht anerkennen. Es kommt dann immer, ach hätten wir ...
Ich habe selber auch eine Vollmacht zugunsten meines Mannes und meiner Kinder.
Bei meinem Vater haben wir im Krankenhaus auch eine Vorsorgevollmacht unterschrieben - dachten es wäre das selbe - aber es war nur auf gesundheitliche Punkte beschränkt.
Das ist eine sog. Patientenverfügung, die den Kreis Gesundheitssorge bei der rechtlichen Betreuung entspricht.
Was geschieht nun nach Ablauf?
Dann wird Dein Vater noch einmal begutachtet. Wird dabei festgestellt, dass er wieder alles alleine regeln kann, wird die Betreuung aufgehoben. Kann er das nicht, wird die Betreuung verlängert, bis er sich wieder erholt hat. Dazu könnt Ihr dann einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen.
Ich habe gelesen dass man die Vollmacht auch online registrieren lassen kann, zusätzlich wollte ich sie dem Hausarzt aushändigen. Wir haben eine Vorlage aus dem Internet.
Du solltest Dich dazu beraten lassen, z.B. bei der Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes oder einem Träger wie dem ASB, der Caritas oder dem VDk.
Ganz wichtig: Ihr solltet die Vorsorgevollmachten, die eben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Vermögenssorge umfassen- notariell beglaubigen lassen. Banken akzeptieren z.B. nur notariell beglaubigte Vollmachten. Sofern es irgendwann mal in diesem Bereich etwas zu regeln gäbe, würde wieder ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden, weil die Vollmacht nicht ausreicht.
Was die aktuelle rechtliche Betreuung anbelangt: Betrachte es insofern als einen Vorteil, als dass z.B. die Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes Dich beraten muss, wenn es darum geht, Anträge zu stellen oder Hilfen/ zusätzliche Gelder zu organisieren. Dieses Angebot solltest Du unbedingt nutzen.
Hallo und danke für die schnelle Antwort! Für meine Mutter habe ich tatsächlich schon die Vorsorgevollmacht, das wurde damals bei ihrem Krankenhausaufenthalt angeboten. Bei meinem Vater haben wir im Krankenhaus auch eine Vorsorgevollmacht unterschrieben - dachten es wäre das selbe - aber es war nur auf gesundheitliche Punkte beschränkt. Ich habe gelesen dass man die Vollmacht auch online registrieren lassen kann, zusätzlich wollte ich sie dem Hausarzt aushändigen. Wir haben eine Vorlage aus dem Internet.