In welchem Fall bezahlt die Krankenkasse eine Schamlippenverkleinerung?

7 Antworten

Wenn es aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.

Normalerweise, wenn du einen gesundheitlichen Schaden ohne hättest...
Wenn es rein Kosmetische Gründe hat, zahlt sie normalerweise nicht.

Was genau wann bezahlt wird, steht in den Bedingungen der einzelnen Gesellschaften

Du gehst zum Frauenarzt und sprichst mit ihm, wie du das am besten darstellen kannst, dass es medizinisch nötig ist und dann sprichst du mit deiner Krankenkasse.

Die Krankenkasse übernimmt in Ausnahmefällen bei klarer, medizinischer Indikation die Kosten zum Verkleinern der Schamlippe. Diese Indikation wird anhand von verschiedenen Faktoren gemessen.

Dazu zählen beispielsweise gravierende psychische Probleme und die damit einhergehende Einschränkung des Sexuallebens, die Häufigkeit von Infektionen, starke Schmerzen bei Bewegung oder auch die Diagnose Genitallymphödem.

Die medizinische Notwendigkeit zum Verkleinern der Schamlippen muss in jedem Fall anhand eines ärztlichen Gutachtens bewiesen werden.

http://www.schamlippenverkleinerung-info.de/schamlippe-verkleinern-kosten/kostenuebernahme-krankenkasse.html

Wenn dadurch deine Gesundheit beeinträchtigt wäre.