Schamlippenverkleinerung ohne Wissen der Eltern?

9 Antworten

Hallo,

die Rechnungen von den Ärzten und dem Krankenhaus erhält die volljährige Patienten (diess bei den Behandlern nochmal betonen!). Vertragspartner der privaten Krankenversicherung ist der betreffende Elternteil. Die akzeptiert normalerweise nur Erstattungsanträge des Elternteils (der dort auch die Bankverbindung für die Erstattung angibt!). Ob die Rechnung bereits bezahlt ist oder nicht, ist der Versicherung egal. Entscheidend ist dann die Frist, die der Behandler bis zur Mahnung wartet und die Bearbeitungsdauer bei der Versicherung. Mahnkosten werden nue erstattet. Teilweise erlaufben Privatversicherung auch, dass das Krankenhaus die Trechnung des Krankenhaueses (aber nicht der Ärzte im Krankenhaus) direkt an die Versicherung sendet (steht oft auf der Versichertenkarte oder Klinikcard etc. der Privatversicherung, wenn diese eine ausgibt).

Wenn man ein Studium beginnt, ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse einfach möglich. Wenn man eine betriebliche Ausbildung beginnt, wechselt man auf jeden Fall.

Häufig ist im Versicherungsvertrag auch geregelt, dass man bei Krankenhausbehandlungen, die kein Notfall sind, vorher eine Genehmigung der Krankenkasse braucht.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also verheimlichen Kannst du es wahrscheinlich nicht.

Wie wäre es denn erstmal nur mit deiner Mutter zu reden? Von Frau zu Frau ist das vermutlich erstmal angenehmer. Die kann dich dann unterstützen wenn’s um das Gespräch mit deinem Vater geht.

Hallo,

die Rechnungen von den Ärzten und dem Krankenhaus erhält die volljährige Patientin (dies bei den Behandlern nochmal betonen!). Vertragspartner der privaten Krankenversicherung ist der betreffende Elternteil. Die akzeptiert normalerweise nur Erstattungsanträge des betreffenden Elternteils (der dort auch die Bankverbindung für die Erstattung angibt!). Ob die Rechnung bereits bezahlt ist oder nicht, ist der Versicherung egal. Entscheidend ist dann die Frist, die der Behandler bis zur Mahnung wartet und die Bearbeitungsdauer bei der Versicherung. Mahnkosten werden nie erstattet. Teilweise erlauben Privatversicherungen auch, dass das Krankenhaus die Rechnung des Krankenhauses (aber nicht der Ärzte im Krankenhaus) direkt an die Versicherung sendet (steht oft auf der Versichertenkarte oder Klinikcard etc. der Privatversicherung, wenn diese eine ausgibt).

Wenn man ein Studium beginnt, ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse einfach möglich. Wenn man eine betriebliche Ausbildung beginnt, wechselt man auf jeden Fall.

Häufig ist im Versicherungsvertrag auch geregelt, dass man bei Krankenhausbehandlungen, die kein Notfall sind, vorher eine Genehmigung der Krankenkasse braucht.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, die werden das mitbekommen. Mit ihnen reden geht gar nicht? Also wie sind deine Eltern da drauf, vielleicht haben sie ja doch noch verständnis dafür.. glaub eine andere möglichkeit gibt es nicht.

Erst einmal danke für deine Antwort. Mir geht es nicht darum, dass sie kein Verständnis hätten. Ich denke schon, dass sie mich darin unterstützen würden; das Problem ist eher, dass ich mit meinen Eltern nie ein sonderlich enges, vertrautes Verhältnis hatte. Mir wäre das einfach super unangenehm, wenn sie so etwas unglaublich Intimes über mich wüssten.

Ich denke wenn du dich dadurch besser fühlst würde ich mit meinen Eltern drüber sprechen und ich würde ihnen auch erklären warum ich das machen will.. Ich denke kaum das da deine Eltern etwas dagegen haben im Gegenteil ich denke sie würden dich unterstützten und dir helfen... Denn mitbekommem werden sie es über die Krankenkasse auch jeden fall...