In Nagel getreten...was tun?

14 Antworten

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Auf jeden Fall zum Arzt und eine Unfallmeldung an die Krankenkasse machen und alles so reinschreiben, wie Du es hier erzählt hast. Dein Vermieter muss dafür haften. Die Krankenkasse und der Arbeitgeber Deiner Tochter werden Regressansprüche beim Vermieter anmelden.

Air41 
Fragesteller
 18.01.2010, 08:00

Meine Tochter ist erst 13

turalo  18.01.2010, 08:07
@Air41

Der Vermieter müsste vielleicht (!!!) haften, wenn man ihm nachweisen könnte, daß er vorsätzlich gehandelt hat, bzw. daß er absehen konnte, daß sich jemand verletzen würde. Also das Brett sollte dann auf einem Weg gelegen haben, wo mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jemand reintreten muß. So einfach ist das alles nicht mit Verklagen und Regress..... Auch nicht bei Vermietern, die ja hier allgemein ein Dorn im Auge der Gesellschaft zu sein scheinen.

leobazi  18.01.2010, 09:28

Ich würde in jedem Fall das corpus delicti sichern, um es vorweisen zu können. Der Vermieter unterliegt in jedem Fall der Haftpflicht.

das sie schjerzen hat ist leider normal. um dass zu vermeiden den Fuß so gut es geht still halten und zum arzt braucht ihr erst, wenn es sich entzündet. Es ist eine wunde wie jede andere auch. daher kann man im Moment nicht viel machen, und eurem Verieter könnt ihr leider auch nix nachweißen

ich würde zum arzt damit gehen und mir zum. eine gute salbe (entzündungshemmend und schmerzstilend) geben lassen

de vermieter mal auf den fuss treten wär evtl. auch hilfreich

Hm...Wenn der Vermieter Schuld hat,wird ich den mal fragen ob du Gefahrenzuschlag bekommst,die du dann mit der Miete verrechnen kannst...

Lieber mal abklären lassen. Das kann sich übel entzünden. Der Vermieter kann da aber nicht wirklich was für, auch wenn es nicht okay ist,alles stehen und liegen zu lassen. Das war halt Pech!

Vrostie  18.01.2010, 07:57

Er kann nichts dafür??? Aber natürlich!!!... wenn ich ein Brett mit Nägeln habe, dann lass ich das doch nicht irgendwo rumliegen. Jeder noch so dumme Mensch kann sich doch an einer Hand abzählen, dass da jemand rein tritt.

turalo  18.01.2010, 07:59
@Vrostie

Trotzdem ist er "unschuldig" im Sinne des Gesetzes. Er wird es nicht mit Absicht so hingelegt haben,daß sich jemand verletzt. Es war Gedankenlosigkeit. Dir passiert nie etwas, weil Du alles mit größter Sorgfalt machst? Niemals ein Mißgeschick, wo bei ein anderer sich wehgetan hat und Du warst "schuld"? Dann bist Du wahrscheinlich erst drei Jahre alt, weil ich niemanden kenne, der nicht schon mal etwas versehentlich "verbockt" hätte.

miboki  18.01.2010, 08:06
@turalo

Natürlich haftet er. Er hat fahrlässig gehandelt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür.

turalo  18.01.2010, 08:11
@miboki

Er wird nicht haften. Glaube es mir. Mein Mann trat vor Jahren auf einem Vereinsgelände in einen Nagel. Die Sache hat sich entzündet, er lag im Krankenhaus, hätte fast den Fuß verloren (Sepsis) und es gab gar nichts. Obwohl wir mit Anwalt "gearbeitet" haben. Es kommt nichts dabei rum - außer Kosten.