Hilfe! -Lehrer will mich Arbeit nicht nachschreiben lassen!

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Zuerst einmal darf deine Mutter das entschuldigen. Das sollte nicht das Problem sein, wenn es sich um einen Test handelt. Bei Klassenarbeiten könnte es gesonderte Regeln an deiner Schule geben. So könnte es sein, dass du dich bis zu einer bestimmten Uhrzeit krank melden musst. Wenn Entschuldigungszettel deiner Eltern nicht (mehr) anerkannt werden, weil du das schon überstrapaziert hast, hast du jetzt echt ein Problem, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arzt dich solange im Nachhinein krank schreibt. Mal zwei Tage später, das machen manche.

DickeBohne  04.07.2011, 07:44

Danke!

Hey, mir erging es ähnlich also mach dir nix draus. ;) Ist ärgerlich kann man aber leider nichts ändern...

Ich hatte mir die Grippe eingefangen und war an einem Tag krank, an dem wir eine Klausur geschrieben haben (war in derselben Woche schon mal an einem anderen Tag krank).

Als ich dann am Montag zum Nachschreiben war und schon angefangen hatte, wollten die von mir ein ärztliches Attest für den Tag haben an dem ich gefehlt hatte und die Klausur statt fand. Das hatte ich aber leider nicht ... Daraufhin also die Lehrerin bzw. Schulsekretärin: "Sie dürfen die Klausur nicht nachschreiben wenn sie kein ärztl. Attest haben, also kriegen sie eine 6"... Sie hat dann außerdem noch nach laaaangem Suchen das in der längst verstaubten Hausordnung wiederlegt -.-

Hab trotzdem dann die Klausur ausgefüllt und abgegeben ... denk aber mal dass die dann nicht gewertet wird ... gemein find ichs trotzdem, zumal ich das nicht wusste (ich war nicht die Einzige) und es bei mir ja nun wirklich nicht aussah, als würde ich schwänzen 1 Tag nochmals krank, ging früher aus dem Unterricht, hatte am Nachschreibe - Tag immer noch eine angeschlagene Stimme etc. ...

Ein Heilpraktiker ist kein Arzt, der dir eine rechtswirksame Arbeitsunfähigkeit ausstellen könnte. Nachträglich schon gar nicht. Selbst dein Frauenarzt würde zögern, dich aufgrund von Menstruationsbeschwerden arbeitsunfähig zu schreiben..

Mit diesen Befindlichkeitsstörungen, wie es arbeitsmedizinisch korrekt heißt, wirst du dich dein halbes Leben lang rumschlagen und evtl. Konsequenzen daraus stets selbst tragen müssen - jetzt ist es eben eine nicht erbrachte Leistung in der Schule.

Sorry, so ist es nun mal. Du wirst an deinen besseren Tagen durch gute Mitarbeit im Unterricht, einer zusätzlichen Leistung (Referat, Ausarbeitung) versuchen müssen, die Scharte auszuwetzen - zu mehr ist der Lehrer nicht verpflichtet.

G imager761

Grundsätzlich sind nachträglich ausgestellte ärztliche Atteste nicht möglich, wenn du zum betreffenden Zeitpunkt nicht in Behandlung warst. Der Heilpraktiker hilft dir dabei überhaupt nicht, da ein Heilpraktiker-Attest von einer Schule sicherlich niemals anerkannt würde.

Die Schule darf allerdings nur ein ärztliches Attest bei einer Schulunfähigkeit von weniger als 3-4 Tagen verlangen, wenn dies vorher angekündigt wurde. Das ist der Fall, wenn SChüler auffällig werden, oder als generelle REgel für das Fehlen bei Klassenarbeiten.

Unentschuldigt gefehlt. So ein Pech aber auch.