Halbes Jahr zwischen Ausbildung und Studium?

5 Antworten

Hallo,

wenn die Lücke zwischen mündlicher Abschlussprüfung und Studienbeginn 4 Monate nicht übersteigt, kann man auf Antrag in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse eines Elternteils versichert sein und bezieht weiterhin Kindergeld.

Wenn die Lücke länger ist, sollte man die gesetzliche Krankenkasse und die Familienkasse kontaktieren und darlegen, dass die Lücke unvermeidlich ist (z.B. Studienfach beginnt nur im Wintersemester).

Wenn man von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld bezieht, trägt die Agentur für Arbeit auch die Krankenversicherung.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mir fällt da ein, ein Praktikum oder eine Ausbildung zum Schein zu machen. Vielleicht hast du ja Verwandte und Bekannte die eine Firma besitzen und du das mit denen absprechen kannst.

Du bist zwar offiziell als Praktikant/Lehrling eingetragen aber du kommst so gut wie nicht vorbei und du machst auch nichts. In dieser Zeit bekommst du weiterhin dein Geld und du kannst ins Ausland.

Natürlich solltest du im Ausland nur Tourist sein, sprich es soll als Urlaub gelten und du darfst nicht im Ausland gemeldet sein. Ein halbes Jahr Tourist geht in den meisten Ländern der Welt. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, weil ich oft lange Urlaube machte. ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Für Kindergeld musst du in einer Ausbildung oder arbeitssuchend sein. Beides geht nicht mit einem Auslandsaufenthalt.

LeaLykkeLi 
Fragesteller
 27.12.2019, 02:53

Ich war schon einmal in Australien und habe work & Travel gemacht. Zu der Zeit habe ich auch noch Kindergeld bekommen

ErsterSchnee  27.12.2019, 02:54
@LeaLykkeLi

Dann haben deine Eltern das aber nicht korrekt angegeben. Sowas nennt sich Betrug...

siola55  27.12.2019, 15:41

Irrtum - als Sprachaufenthalt sehr wohl möglich:

A 15.9 Sprachaufenthalte im Ausland

(1) 1Sprachaufenthalte im Ausland sind regelmäßig berücksichtigungsfähig, wenn der Erwerb der Fremdsprachenkenntnisse nicht dem ausbildungswilligen Kind allein überlassen bleibt, sondern Ausbildungsinhalt und Ausbildungsziel von einer fachlich autorisierten Stelle vorgegeben werden. 2Davon ist ohne weiteres auszugehen, wenn der Sprachaufenthalt mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden wird (z. B. Besuch einer allgemeinbildenden Schule, eines Colleges oder einer Universität). 3In allen anderen Fällen – insbesondere bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Au-pair-Verhältnissen – setzt die Anerkennung voraus, dass der Aufenthalt von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht in einer Fremdsprache begleitet wird (vgl. BFH vom 9.6.1999, VI R 33/98 und VI R 143/98, BStBl II S. 701 und S. 710 und BFH vom 19.2.2002, VIII R 83/00, BStBl II S. 469).
(2) 1 Es kann regelmäßig eine ausreichende Ausbildung angenommen werden, wenn ein begleitender Sprachunterricht von wöchentlich zehn Unterrichtsstunden stattfindet. 2Das Leben in der Gastfamilie zählt nicht dazu. 3Ein Sprachaufenthalt im Ausland kann ebenfalls berücksichtigt werden, wenn der begleitende Sprachunterricht weniger als wöchentlich zehn Unterrichtsstunden umfasst, der Auslandsaufenthalt aber von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung vorausgesetzt wird. 4Gleiches gilt, wenn der Sprachaufenthalt der Vorbereitung auf einen für die Zulassung zum Studium oder zu einer anderen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest dient. 5Im Einzelnen gilt A 15.3.

Nachzulesen in der "Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Ek-Steuergesetz".

Für Ausland bietet sich Work&Travel an

du kannst arbeiten gehen um deinen lebensunterhalt selbst zu verdienen.