Habe schiefe Beine wird die Beinachsenkorrektur von der Krankenkasse übernommen?

2 Antworten

In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Operation. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Indikation. Eine ärztliche Indikation ist nichts weiter als dass der Arzt Ihnen eine Beinachsenkorrektur verschrieben hat, nachdem sie ihn konsultiert haben. Da Fehlstellungen erwiesenermaßen spätere gesundheitliche Schäden verursacht, ist eine Indikation der Regelfall.

Gilt die Korrektur rein ästhetischen Gründen, muss der Patient selber dafür aufkommen. In fast allen Fällen besteht aber eine medizinische Notwendigkeit.

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