Begradigung Nasenscheidewand Krankenkasse?

4 Antworten

Das kommt auf die Begründung des Arztes an. Es wäre möglich, dass die Barmer eine zweite Meinung dazu einholen will.

Immer erst da fragen.

Streitfälle darüber sind bekannt.

Einmal muss die medizinische Notwendigkeit sauber dokument werden können,bzw.als notwendig angesehen werden.( Du bekommst schlechter Luft,aber es sieht auch besser aus.z.B.)

Sollte die Krankenkasse hier meckern,kann man oftmals verhandeln oder die Schlichtungsstelle anrufen.

Kann die medizinische Notwendigkeit nicht nachgewiesen werden,kann auch eine ästhetische Korrektur Kassenleistung sein.Dies kann im Regelfalle dann durchgesetzt werden,wenn Du.z.B.gemobbt wirst,wegen einer schiefen Nase,und Dein psychischer Gesundheitszustand leidet,wenn man die Korrektur nicht vornimmt.

Dann ja. Ruf da einfach mal an.

Das wirst du erst dann erfahren, wenn du den Kostenübernahmeantrag gestellt hast.