Gleitzeitjob plus Minijob. Geht das?

4 Antworten

Moin moin,

falls dein Gleitzeitjob deine Hauptbeschäftigung darstellt ( die Verdienstgrenzen hierfür wurden seit dem 1.1.2013 um 50 € erhöht - also mehr als 450 € bis 850 € in der Gleitzone, wobei der Arbeitnehmer bei Beschäftigungen in der Gleitzone nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen hat), kannst du ein 450-Euro-Minijob steuerfrei dazuverdienen, jedoch seit dem 1.1.2013 nicht mehr sozialversicherungsfrei!

Dein 2. AG zieht dir 3,9% Rentenversicherungsbeitrag ab, falls du keinen Befreiungsantrag hierfür gestellt hast!

Nachlesen kannst du diese Infos in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> 450-Euro-Minijob -> Mehrere Beschäftigungen -> 450-Euro-Minijobs neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung

wie z.B.: Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 450-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Gruß siola

Da du mit dem Arbeitsverhältnis in der Gleitzone (451 bis 850 Euro/Monat) sozialversicherungspflichtig bist,kannst du ohne weiteres eine geringfügige Beschäftigung bis max. 450 Euro im Monat annehmen,ohne das die Abzüge für die Sozialversicherung erhöht werden.Da du für den ersten Job Beiträge u.a. zur Rentenversicherung zahlst, kannst du beim zweiten Job den Antrag auf Befreiung vom Rentenversicherungsbeitrag stellen.

Ja, das ist möglich. Beide Arbeitgeber sollten Bescheid wissen, und es muss eben zeitlich für Dich machbar sein, keiner darf Nachteile haben.

Klar.

Die Gleitzone geht übrigens bis 850,- €