Mehrarbeit durch Corona / Minijob / Familienversichert?

4 Antworten

Hallo,

für die Familienversicherung nach § 10 SGB V sind die regelmäßigen Einkünfte maßgebend. Überschreitungen bis zu 3 Monaten innerhalb eines Jahres gelten als unregelmäßig. Bei schwankenden Einnahmen ist ein Durchschnitt zu bilden.

Ggf. können 1000 Euro Werbungskostenpauschale pro Kalenderjahr abgezogen werden, wenn die Beschäftigung weiterhin die Merkmale einer geringfügigen Beschäftigung erfüllt.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die befristeten Erweiterungen der Zeit- und Verdienstgrenzen in dieser Corona-Krise beziehen sich ausschließlich auf Minijobs.

Das bedeutet, wenn unvorhersehbar und auch nur gelegentlich mehr verdient wird, kann es sein, dass zwar noch ein Minijob besteht, jedoch die Voraussetzungen für eine kostenfreie Familienversicherung nicht mehr gegeben sind. Hier empfiehlt es sich vorher den Versicherungsschutz mit der Krankenkasse zu klären.

Viele Grüße,

Ihr Team der Minijob-Zentrale

Laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes:

Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet

Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Wegen der Familienversicherung muß ich leider passen; dies müssen deine Eltern für dich abklären...😥

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Du musst die Stunden auf die anderen Monate verteilen. Alles andere ist Schwarzarbeit. Eigentlich sollte das ein seriöser Arbeitgeber auch wissen.
Sollte euch beiden das egal sein wäre die einfachste Möglichkeit wenn der dir die überschüssigen Stunden einfach Bar bezahlt und gut ist.