Fragen zum Referendariat

2 Antworten

Das kommt aufs Bundesland an. In NRW muss man erst nach dem Ref. zum Amtsarzt muss aber vorher versichern, dass man keine ansteckenden Krankheiten hat. Nicht ansteckende Krankheiten sind kein Problem, sofern sie dich nicht an der Ausübung deiner Tätigkeit abhalten. Es gibt aber auch Bundesländer (z.B. Berlin) wo man vorher zum Amtsarzt muss.