PKV Öffnungsaktion nach vorheriger Kündigung?

4 Antworten

https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdb.pdf

Hm, spannendes Thema. 

Du warst/bist also als Referandar Beamter auf Widerruf und hattest als solcher einen PKV (Ausbildungs)Tarif, richtig?

Grundsätzlich können BaW die Öffnungsaktion nutzen, wenn sie BaP oder BaL werden. 

Es gibt diverse Ausschlüsse z.B. wenn du bereits früher einen PKV Tarif hattest (was ja der Fall ist) und unmittelbar vor der Verbeamtung gesetzlich (oder gar nicht...) versichert warst. Das wiederum ist ja nicht der Fall wenn du aus dem Basistarif kommst. Dieser Ausschluss greift mMn also schonmal nicht. 

Es gibt aber auch folgenden Ausschluss:

"Ein Antragsteller, der in der Vergangenheit seine Anzeigepflicht
gegenüber einer PKV verletzt hat und diese aufgrund eines
Rücktritts oder einer Anfechtung verlassen musste, hat keinen
Anspruch auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen."


Jetzt ist also die Frage ob die bisherige Versicherung den Vertrag nach §19 Abs. 3 VVG wirklich "nur" gekündigt hat oder doch zurückgetreten ist / angefochten hat. Wenn es eine Kündigung war, sollte meiner Auffassung nach die Nutzung der Öffnungsaktion möglich sein. 

Ich bin gespannt auf die anderen Antworten.

Danke, dieses letzten Ausschluss hatte ich übersehen. Klingt aber tatsächlich so, als ob es dann auf die Frage hinausläuft, ob es sich um einen Rücktritt / eine Anfechtung handelt.

@tekkkka

Beamte auf Widerruf können die Öffnungsaktion nicht nutzen, sollten Sie auch nicht versuchen, sondern erst ab Status Beamter auf Widerruf, ist nur ein Formulierungsfehler.

@Dickie59

Beamte auf Widerruf können die Öffnungsaktion nicht nutzen[...], sondern erst ab Status Beamter auf Widerruf

Was?

Bei der PKV gibt es ja die Öffnungsaktion. Sagen wir ein Referendar wird wegen einer Vorerkrankung nicht in die PKV aufgenommen. Er kann dann beispielsweise in den Basistarif und später zur Verbeamtung über die Öffnungsatkion in die PKV.

Dies würde nur zutreffen, wenn der Beamte keine Krankenversicherung (GKV) in Deutschland hätte. Also z.B. bisher außerhalb der EU versichert war.

 Ein Referendar wird in die PKV aufgenommen. Diese kündigt jedoch noch während des Referendariat wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht..

Und wie ist der Beamte denn überhaupt zur Zeit krankenversichert?

In der PKV zum Basistarif, oder in der GKV als freiwilliges Mitglied?

Grundsätzlich gilt: die Beamten-Öffnungsaktion gilt nur für Beamte die erstmals einen Antrag auf Versicherungsschutz bei einer PKV stellen.

Also besteht in diesem Fall nur die Möglichkeit wieder in eine PKV zu kommen, mit allen Gesundheitsangaben und u.U. Zuschlägen bis über 100 %.

https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/

Hallo,

ein guter Berater zeichnet sich dadürch aus, das er den Referendar bzw. Beamten auf Widerruf solange in der GKV belässt, bis die PKV Öffnungsklausel (Annahmepflicht) als Beamter auf Widerruf greift!.

Hier kann er dann alle Vorerkrankungen angeben, er wird höchstens mit 30% Beitragszuschlag (das rechnet sich immer noch gegenüber der GKV, nicht nur im Beitrag sondern auch in den Leistungen) und muss angenommen (Kontrahierungszwang) werden. Somit geht er überhaupt keine Geahr der vorvertraglichen Anzeigepflicht ein.

ACHTUNG: die angebotetenden Tarife prüfen, viel typische Beamtenversicherer bieten weniger Versicherungsschutz dann in den Tarifen an, weil sie eigentlich den Versicherten nicht haben wollen. Aus meiner Sicht ist da die Debeka am besten.

Beste Grüße'

Dickie59

Das ist ja alles ganz nett aber geht am Thema vorbei. Hier ist ja das Kind offensichtlich schon in den Brunnen gefallen. Wie man es richtig gemacht hätte hilft nun wenig...

In deinem ersten Satz (wie im Kommentar zu meiner Antwort) hast du auch zwei mal Beamter auf Widerruf geschrieben, was irgendwie keinen Sinn ergibt, oder?

Was ist der Vorteil mit der PKV zu warten bis die Öffnungsaktion in Anspruch genommen werden kann, wenn diese gar nicht benötigt wird? Dass man, wenn man sie tatsächlich braucht, so lange wartet bis man sie nutzen kann versteht sich ja von selbst, oder? 

@NamenSindSchwer

Ds geht leider nicht eindeutig aus dem ersten Teil deiner Fragestellung nicht hervor, dass Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Ja, danke für den Hinweis, der Beamte auf Probe ist gemeint.

Was ist der Vorteil mit der PKV zu warten bis die Öffnungsaktion in
Anspruch genommen werden kann, wenn diese gar nicht benötigt wird?

Wie soll ich diese Frage verstehen?

Wenn sie nicht benötigt wird, dann muss man auch nicht warten.

Der Vorteil wäre derjenige, das bei der Beantragung (mit dem Nachweis als Beamter auf Probe) der anzufragende private Krankenversicherer den Antragsteller aufzunehmen hat und nicht ablehnen darf. (Alle PKV die der Öffnungsklausel beigetreten sind)

Die Beiträge sind geringer als in der GKV, da man als Beamter die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze selber zahlen muss, der Dienstherr zahlt nicht, wie der Arbeitgeber in der Wirtschaft, die Hälfte dazu.

Weiterhin bekommt man höhere Leistungen gegenüber dem 5. Sozialgesetzbuch (Leistungen der GKV)

@Dickie59

Wie sieht es aus bei einer vorherigen Kündigung: Ein Referendar wird in die PKV aufgenommen. Diese kündigt jedoch noch während des Referendariat wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht..

Das hier ist doch offensichtlich der Kern der Frage. Ob er die Öffnungsaktion nutzen kann wenn er zum BaP wird wenn er schonmal bei einer PKV rausgeschmissen wurde. Dass er eigentlich gar nicht in die Situation hätte gelangen sollen ist klar, aber hilft ihm nun nicht weiter.

Wenn sie nicht benötigt wird, dann muss man auch nicht warten.

Gut, dann sind wir uns ja einig. Dass bei entsprechenden gesundheitlichen Problemen vorher keine PKV abgeschlossen wird bzw. nicht abgeschlossen werden kann versteht sich ja von selbst, wenn die Erkrankung wirklich ein Ablehnungsgrund ist. Schließlich werden die Gesundheitsfragen ja wahrheitsgemäß beantwortet und nichts verschwiegen nur um einen Vertrag abschließen zu können (hofft man...).

(Ich bin übrigens nicht der Fragesteller)

Meines Wissens greift die Öffnungsaktion erstmalig mit Beamtenstatus-also Beamtrer auf Probe.
Somit sollte das funktionieren.
Ich kann es Dir aber nicht genau sagen denn das ist nicht mein Fachgebiet. Dolphin oder Kevin können Dir da besser Auskunft geben.

Du solltest Dir einen versierten Berater suchen. Je nach Erkrankung brauchst Du die Öffnungsklausel garnicht.

Nein - deine Einschätzung ist falsch.

Hier bestand schon eine PKV, die auf Grund falscher Angaben zum Gesundheitszustandes gekündigt wurde.

Und somit gilt die Beamten-Öffnungs-Aktion nicht mehr. 

@Apolon

Deshalb mein Verweis an Euch, da dies nicht mein Thema ist.

Danke für deine Antwort. Und ich denke du hast auch Recht damit, dass man sich in dem beschriebenen Fall am besten an einem Berater wendet.