Folge Bescheinigung wann zum Arzt Feiertag?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Morgen schon oder geht das auch am Dienstag?

Es reicht, wenn du am Dienstag zum Arzt gehst, wenn die vorherige Bescheinigung bis einschließlich dem 02.04. (Feiertag) ausgestellt wurde.

In einem ergänzenden Kommentar schreibst Du, dass Du Krankengeld beziehst. Eine Folgebescheinigung muss darum lückenlos ausgestellt werden. Denn ansonsten muss eine neue Erstbescheinigung ausgestellt werden mit fehlenden Krankengeldzahlungen für die Lücke

Für die Lückenlosigkeit reicht es, wenn die Folgebescheinigung spätestens am 1. Werktag nach dem Ende vor Vorbescheinigung ausgestellt wird. Dieser 1. Werktag ist im konkreten Fall Samstag, der 03.04. Aber Samstage zählen in dieser Sache nicht als Werktage (da Arztpraxen in aller Regel samstags nicht geöffnet haben - von Bereitschafts-/Notdiensten abgesehen); der 1. Werktag, an dem die Folgebescheinigung spätestens ausgestellt werden muss, ist in Deinem Fall also der kommende Dienstag, der 06.04.

Geregelt ist das in der "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 5:

Die Voraussetzung für das Fortbestehen einer lückenlosen Arbeitsunfähigkeit für die Beurteilung eines Anspruchs auf Krankengeld ist, dass die ärztliche  Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.

Hallo,

erstmal Gute Besserung! Du solltest morgen schon eine neue Bescheinigung holen, da Du für die Zeit des Krankenstandes eine Lückenlose Bestätigung benötigst, wenn Dein Arbeitgeber darauf besteht, kann er dir für Tage an denen keine Bescheinigung vorhanden ist, dass Gehalt/den Lohn streichen.

Alles Gute!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Melo123765 
Fragesteller
 01.04.2021, 01:56

Hallo, danke!

Ich erhalte zurzeit Krankengeld aus diesem Grund frage ich.. Habe es vergessen dazu zu schreiben..

Gilt da die selbe Regelung oder ist es da wiederum anders? Habe das noch nie mit den Feiertagen gehabt...

Familiengerd  01.04.2021, 11:45

Die Antwort ist falsch.

Der Arbeitgeber darf den Lohn für nicht nachgewiesene Krankentage nur so lange einbehalten, bis der Nachweis nachgereicht wird (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr 1).

Was Krankengeld betrifft, besteht auch bei Bescheinigung erst am Dienstag weiterhin Anspruch - siehe meine eigene Antwort zur Erklärung.

Du musst vor Ablauf der Krankschreibung eine Verlängerung beantragen. Also am Donnerstag. Wenn du erst am Dienstag gehst, bekommst du keine Lohnfortzahlung oder Krankengeld.

Familiengerd  01.04.2021, 11:43

Die Antwort ist falsch.

Der Arbeitgeber darf den Lohn für nicht nachgewiesene Krankentage nur so lange einbehalten, bis der Nachweis nachgereicht wird (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr 1).

Was Krankengeld betrifft, besteht auch bei Bescheinigung erst am Dienstag weiterhin Anspruch - siehe meine eigene Antwort zur Erklärung.