Rückwirkend länger krankschreiben als 3 Tage?

4 Antworten

Mehr als drei Tage darf ein Arzt nicht rückdatieren.

jedoch fing mein Studium an und ich musste Montag und Dienstag jeweils um 8 dort sein

Ärzte haben auch am Nachmittag geöffnet.

Du musst damit rechnen, dass Dir Lohnfortzahlung verweigert wird und s eine Abmahnung gibt.

Mehr als drei Tage darf ein Arzt nicht rückdatieren.

Das ist so generell nicht richtig.

Die "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses schreibt in § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2 vor, dass die Bescheinigung (ausnahmsweise) "in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig" ist.

Eine länger rückwirkende Bescheinigung kann also je nach den Umständen durchaus erlaubt sein.

@Familiengerd
Eine länger rückwirkende Bescheinigung kann also je nach den Umständen durchaus erlaubt sein.

Kann schon sein, dass das sein kann, kann mir aber nicht vorstellen, dass eine so harmlose Erkrankung (und um eine solche muss es sich ja wohl handeln wenn es der Fragesteller selbst am 5 Tag nicht für notwendig hält zum Arzt zu gehen obwohl er sich in der Lage fühlt ins Studium zu gehen) einen Arzt dazu bewegt die Krankmeldung am Donnerstag um 6 Tage zurückzudatieren

@Familiengerd

Keine Regeln ohne Ausnahmen. Bisher habe ich aber noch nie etwas gelesen wo es über die Tage hinaus ging. Sämtliche Quellen gehen von drei Tagen aus.

Dann muss ich eben in Zukunft schreiben, dass es in der Regel 3 Tage sind.

Danke für den §.

@IQhaipdling

Ich teile Deine Meinung.

@IQhaipdling
kann mir aber nicht vorstellen

Erstens sind es von Donnerstag bis Samstag 5 Tage - im vorliegenden Fall könnte das mutmaßlich/anscheinend aber auf jeden Fall zu viel sein!

Zweitens stützt Du Dich ständig auf bloße Spekulationen ("eine so harmlose Erkrankung").

@johnnymcmuff
Sämtliche Quellen gehen von drei Tagen aus.

Das ändert nichts an der genannten Bestimmung.

@johnnymcmuff

Eben: "Meinung"!

Außer der Tatsache, dass der Fragesteller seit Samstag krank, nicht zum Arzt und nicht zur Arbeit, dafür am Montag und Dienstag zur Uni gegangen ist, sind keine weiteren Informationen/Fakten bekannt (z.B. über die Art der Erkrankung) bekannt, die es zuließen, sich hier ein auf Fakten gegründetes Urteil erlauben zu können.

Alleine bestimmte (wohl persönlich begründete) Mutmaßungen und Spekulationen sind keine Basis für eine angemessene Beurteilung; und Indizien, die man aus den vorhandenen Informationen ableiten könnte, reichen nicht!

@Familiengerd

Eben: "Meinung"!!

Nichts anderes ist ebenso Deine Einschätzung dass der Arzt ihn nicht rückwirkend ab Samstag oder überhaupt rückwirkend krank schreibt.

Alleine bestimmte (wohl persönlich begründete) Mutmaßungen und Spekulationen sind keine Basis für eine angemessene Beurteilung; und Indizien, die man aus den vorhandenen Informationen ableiten könnte, reichen nicht!

Richtig letztendlich weiß es keiner von uns hier, aber Du beteiligst Du ebenso an Spekulationen und gibst Deine Meinung ab:

im vorliegenden Fall könnte das mutmaßlich/anscheinend aber auf jeden Fall zu viel sein!

- Allerdings kann man hier sichere starke Zweifel haben, dass es am morgigen Donnerstag noch einen rückwirkende Krankschreibung für Samstag geben könnte.

So, nun genug spekuliert und diskutiert, wenn der Fragesteller morgen zum Arzt geht, wird er ja sehen was der macht. Wäre schön wenn er uns die Entscheidung des Arztes anschließend mitteilen würde.

@johnnymcmuff

Der Unterschied ist allerdings, dass ich ausdrücklich von einer Mutmaßung ausgehe, das also auch so formuliere, und nicht - anders als andere hier - von einer sicheren Behauptung!!

@Familiengerd

Heute bist Du aber wirklich empfindlich und nervig und Mutmaßungen sind auch nicht immer gut. Einen schönen restlichen Feiertag noch. Lasse es jetzt für gut sein und uns anderen Fragen zuwenden.  :-)

@johnnymcmuff
Heute bist Du aber wirklich empfindlich

Überhaupt nicht ...

und nervig

DU hast eigentlich keinen Grund, das so zu empfinden. 🤗

Nein, das wird er nicht machen denn er kann ja nicht wissen ob du wirklich krank warst.

Der Arzt darf das auch nicht, da er den vermeintlich Kranken gar nicht gesehen hat.

Ich bin immernoch krank

@TVResearch

Und warum warst du dann am Montag nicht beim Arzt?

@TVResearch

Aber zur Uni konntest Du gehen, nur nicht zum Arzt!

Du hättest diverse Möglichkeiten gehabt aber nachträglich jetzt was machen ist nicht drin. Allenfalls schreibt Dich der Arzt vielleicht ab Montag krank.

Ansonsten mal mit dem Arbeitgeber reden.

@johnnymcmuff
Aber zur Uni konntest Du gehen, nur nicht zum Arzt!

Dazu hat der Fragesteller etwas gesagt!

Und es kann - je nach Studium - Situationen geben, wo ein Fehlen negative Auswirkungen auf den weiteren Studienverlauf haben kann! Es war also auch eine Abwägungsfrage.

aber nachträglich jetzt was machen ist nicht drin. Allenfalls schreibt Dich der Arzt vielleicht ab Montag krank.

Das können wir hier kaum beurteilen. Und wie kommst Du auf "Montag"? Der Arzt darf (unter bestimmten Voraussetzung) "in der Regel nur bis zu 3 Tagen" rückwirkend krankschreiben.

Allerdings kann man hier sichere starke Zweifel haben, dass es am morgigen Donnerstag noch einen rückwirkende Krankschreibung für Samstag geben könnte.

@Familiengerd

Und wie kommst Du auf "Montag"?

Donnerstag zum Arzt, ein Tag Rückdatierung ist Mittwoch und drei Tage ist dann eben der Montag.

Allerdings kann man hier sichere starke Zweifel haben, dass es am morgigen Donnerstag noch einen rückwirkende Krankschreibung für Samstag geben könnte.

Da behaupte ich jetzt mal dass wir nicht beurteilen können wie der Arzt das handhabt und Du hast ja selbst geschrieben dass drei Tage nur die Regel sind.

Ich hatte früher mal einen Arzt der hat mir wirklich so gut wie alles ausgestellt bzw. der fragte mich was er eintragen soll und wie lange. 

Aber wenn ich wetten würde, dann dass der Arzt keine Krankschreibung für Samstag ausstellt.

@johnnymcmuff

Die Frage "Und wie kommst Du auf 'Montag'?" deswegen, weil ausnahmsweise auch mehr als "in der Regel bis zu 3 Tagen" möglich sind; dass 3 Tage zum Montag führen, ist mir selbstverständlich klar!

Du magst mit Deinen Mutmaßungen Recht haben und wohl auch eine Wette gewinnen - bloß spekulieren wir hier nur herum und wissen es schlicht und einfach nicht!

Ich hatte früher mal einen Arzt [...]

Wenn es ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gibt, sie sich auch "kennen", dann mag das sogar (in einem gewissen Rahmen) legitim sein. Mein Arzt würde auch so verfahren, weil er sich darauf verlassen könnte, dass ich ihn nicht um einen "Gefallen" bitten würde, nur weil ich einmal keine Lust hätte, meiner Arbeit nachzugehen.

denn er kann ja nicht wissen ob du wirklich krank warst

Der Fragesteller IST krank, nicht, er WAR krank.

Und je nach Art der Erkrankung kann es für den Arzt offenkundig sein, dass sie schon entsprechend vorher bestanden haben muss.

@Familiengerd
Der Fragesteller IST krank, nicht, er WAR krank.

Ist er nicht, wenn er krank wäre hätte er es geschafft in den 5 Tagen seit Samstag zum Arzt zu gehen

@IQhaipdling

Dass der Fragesteller immer noch krank ist, ist seine eigene Aussage

Ist er nicht

Das kannst Du von hier aus beurteilen?!? Und alleine die Tatsache, dass jemand nicht zum Arzt geht, ist für Dich der Beweis, dass er auch nicht krank ist?

Dann dürfte es ja keine Arbeitnehmer geben, die trotz Erkrankung nicht zum Arzt gehen, sondern - aus Angst um den Arbeitsplatz - trotzdem zur Arbeit; denn sie sind ja alle gesund.

Dass das nicht der Fall ist, dürfte selbst Dir bekannt sein; und dazu gibt es auch Erhebungen.

Ein wenig Nachdenken mit einem "IQ" im Usernamen sollte man voraussetzen können.

@Familiengerd

Schön, dass du wieder einmal das geschriebene verdrehst

Dann dürfte es ja keine Arbeitnehmer geben, die trotz Erkrankung nicht zum Arzt gehen, sondern - aus Angst um den Arbeitsplatz - trotzdem zur Arbeit; denn sie sind ja alle gesund.

Dieser Fakt ist mir bekannt, aber tu mir bitte den Gefallen, diese Aussage weder mit dem Fragesteller noch mit der Frage zu verknüpfen, denn dieser geht ja eben nicht aus Angst um seinen Arbeitsplatz zur arbeit, sondern erwartet, obwohl er offensichtlich einen Fehler gemacht hat, den er auch selbst zu verantworten hat, dass ihm nun jemand hilft.

Und zu meinem IQ im Usernamen. Es ist unterste Schublade mir vorzuwerfen, das stände da weil ich meinen IQ für besonders hoch einschätze. Jedem User der hier häufig unterwegs ist dürfte bekannt sein, dass die User die hier vor etwa einem halben Jahr bei Gute Frage aufgeschlagen sind, vorher auf der Plattform CosmIQ unterwegs waren. Uns wurde von CosmIQ-Moderatoren, vorgeschlagen, dass IQ aus dem Plattformnamen CosmIQ vor unseren Usernamen zu setzen, damit wir uns auf der neuen Plattform wieder erkennen.

Und nochmal zum IQ. Den deinigen schätze ich nicht als besonders niedrig ein, denn dazu hast du viel zu viel Fachwissen und bist auch viel zu gut in der Lage dich zu artikulieren. Etwas verwundert bin ich aber darüber, dass dir nicht aufgefallen ist, dass man jemanden der nicht zum Arzt geht weil er aus Angst um seinen Arbeitsplatz lieber zur Arbeit geht, nicht mit jemandem vergleichen kann, der weder zum Arzt noch zur Arbeit geht, denn die Angst um den Arbeitsplatz kann bei letzterem nicht besonders ausgeprägt sein

eure Diskussion sind hier sinnlos, er soll morgen zum Arzt gehen und seinen Kummer vortragen dann wird er ja sehen ob der Arzt rückwirkend krankschreiben wird. Ich habe selbst erlebt dass ein Arzt nicht rückwirkend krank schreibt und das auch berechtigt denn er kann ja nicht wissen ob es mir wirklich schlecht geht egal ob es mir in dem Moment wo ich dort bin schlecht geht.

@LittleMac1976
eure Diskussion sind hier sinnlos

Das ist richtig!

denn er kann ja nicht wissen ob es mir wirklich schlecht geht egal ob es mir in dem Moment wo ich dort bin schlecht geht

Weia!

Es gibt ja wohl genug Erkrankungen und Beschwerden, die so offensichtlich sind, dass der Arzt auf eine Aussage wie "Mir geht es schlecht!" überhaupt nicht angewiesen ist!

Nein, das geht nicht.

Die Tage mußt du als unentschuldigt abhaken oder dafür Urlaub nehmen.

Nein, das geht nicht.

Doch, das ist dann möglich, wenn die Art der Erkrankung offenkundig macht, dass sie schon entsprechend vorher bestanden haben muss.

Das kann hier selbstverständlich nicht beurteilt werden.

@studiogirl

Was heißt das?

Dein "Eben...." zu meinem kritischen Kommentar widerspricht Deiner eigenen Antwort.

Du musst dich schon entscheiden, ob du nun krank bist oder nicht

Wenn du krank bist, kann am Montag und Dienstag kein Studium sein, denn wenn du krank bist, kannst du an diesen Tagen zum Arzt

Nein, man muss sich nicht entscheiden.

Krankheit ist keine Entscheidungsfrage.

@KHSchindelar

Wenn ich krank bin gehe ich zum Arzt und gehe nicht zum Studium. Wo liegt dann das Problem?

@studiogirl

für mich gibt es da kein Problem :o)

@studiogirl
Wenn ich krank bin gehe ich zum Arzt und gehe nicht zum Studium.

Das kommt ja ganz auf die Art der Erkrankung an.

Eine Erkrankung, die den Fragesteller z.B. an körperlicher Arbeit hindert, muss ihn nicht zwingend z.B. am Sitzen im Seminarraum hindern.

Und es kann - je nach Studium - Situationen geben, wo ein Fehlen negative Auswirkungen auf den weiteren Studienverlauf haben kann!

@KHSchindelar
Krankheit ist keine Entscheidungsfrage.

👍😀

@KHSchindelar

Krankheit ist schon eine Entscheidungsfrage

Wenn ich behaupte Krank zu sein und mich dann entscheide die nächsten 5 Tage nicht zum Arzt zu gehen, dann stehe ich auf dem Standpunkt, derjenige hat sich entschieden nicht krank zu sein

@Familiengerd

Krankheit ist schon eine Entscheidungsfrage

Wenn ich behaupte Krank zu sein und mich dann entscheide die nächsten 5 Tage nicht zum Arzt zu gehen, dann stehe ich auf dem Standpunkt, derjenige hat sich entschieden nicht krank zu sein

@IQhaipdling
Krankheit ist schon eine Entscheidungsfrage

Sorry, die Aussage und erst recht die Begründung ist schlicht und einfach ausgesprochener Unsinn!

Eine Person mit einer Grippe ist doch nicht alleine deswegen nicht krank - "hat sich entschieden nicht krank zu sein" -, weil sie möglicherweise nicht zum Arzt geht!

Wenn sie (aus welchen Gründen) nicht zum Arzt geht, wird sie nicht behandelt, erhält als Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - ist aber trotzdem kranke!

Was ist das für ein Unsinn?!?

@IQhaipdling

Krankheit ist das Eine. Krank sein zu behaupten etwas anderes. Eine Krankheit hat man oder man hat sie nicht

Es ist der erste Tag des Studiums da sollte man schon dabei sein, es ist ja nicht das gleiche ob du 2,3 Stunden im Hörsaal rumsitzt und Informationen bekommt oder ob du 8 Stunden auf den Beinen sein musst

Wenn du krank bist, kann am Montag und Dienstag kein Studium sein

Das kommt ja ganz auf die Art der Erkrankung an.

Eine Erkrankung, die den Fragesteller z.B. an körperlicher Arbeit hindert, muss ihn nicht zwingend z.B. am Sitzen im Seminarraum hindern.

@Familiengerd

Das kannst du gerne so sehen

Der Kommentar des Fragestellers bestätigt aber meinen ersten Eindruck und deswegen werde ich meine Antwort auch nicht um das kleinste Komma revidieren.

Für mich ist der Fragesteller ein Blaumacher

Er war am Samstag krank und ging nicht zum Arzt OBWOHL ihm zu diesem Zeitpunkt klar war, dass er Montag und Dienstag um 08:00 Uhr zum Studieren geht.

ER geht am Montag und Dienstag nicht zum Arzt, obwohl seine Tätigkeit des Studierens nur 2,3 Stunden dauert, also um 10:18 Uhr (möchte nur nochmal in Worten anfügen dass das noch Vormittag ist, eventuell nicht mehr früher Vormittag aber deutlich Vormittag)

Heute am Feiertag ist er nach eigenen angaben immer noch krank, hält es heute aber immer noch nicht für notwendig einen Arzt aufzusuchen.

Es geht nicht darum, ob die Krankheit den Fragesteller hindert seine eventuell körperlich schwere Arbeitstätigkeit zu verrichten, es geht darum, ob eine Krankheit die ihn nicht am studieren hindert ein Grund sein kann, keinen Arzt aufsuchen zu wollen

@IQhaipdling
Das kannst du gerne so sehen

Selbstverständlich tue ich das!🙂

Es geht nur darum, dass hier hier alle oder fast alle ein sicheres Urteil erlauben, obwohl sie nicht die geringste Kenntnis von den konkreten Umständen und Hintergründen haben - außer den vagen Aussagen des Fragestellers.

Für mich ist das schlicht und einfach ein Anzeichen dafür, dass sich alleine aufgrund dessen, was gelesen wird, eine bloße "Meinung" gebildet wird als unzulässige Grundlage für ein Urteil, das eben darum nicht auf konkreten und sicheren Fakten gründet.

Es mag hier ja Indizien dafür geben, die diese bloßen Meinungen als nicht abwegig erscheinen lassen; sie sind aber noch lange keine Grundlage für eine Beurteilung, wie sie hier als - dem Anschein nach - "sicher" abgegeben werden.

Eigentlich nennt man so etwas "Vorurteil" oder auch "Vorverurteilung" - und ist nicht seriös!

Im Übrigen enthält Deinen Erwiderung auch nicht ansatzweise ein einziges Argument gegen meine sachlich richtige Feststellung, dass eine "Erkrankung, die den Fragesteller z.B. an körperlicher Arbeit hindert, [...] ihn nicht zwingend z.B. am Sitzen im Seminarraum hindern [muss]" - das ist ein Fakt und nicht etwas, was ich nur "gerne so sehe"!

@Familiengerd

Grundsätzlich gebe ich dir natürlich wie immer recht

ABER

Im Übrigen enthält Deinen Erwiderung auch nicht ansatzweise ein einziges Argument gegen meine sachlich richtige Feststellung, dass eine " Erkrankung, die den Fragesteller z.B. an körperlicher Arbeit hindert, [...] ihn nicht zwingend z.B. am Sitzen im Seminarraum hindern [muss]" - das ist ein Fakt und nicht etwas, was ich nur " gerne so sehe"!

Wenn er in der Lage war im Seminarraum zu sitzen, wäre er auch in der Lage gewesen im Wartezimmer eines Arztes zu sitzen - das ist ein Fakt und nicht etwas, was ich nur "gerne so sehe"!

Und wenn ihm heute am 5. Tag der Erkrankung einfällt, dass er eventuell eine Bescheinigung für seine Erkrankung für seinen Arbeitgeber benötigt, dann ist es zwar kein Fakt, dass ihm diese geniale Idee auch schon am Montag (dritter Tag der Erkrankung) um 10:18 Uhr kommen muss, aber bei einem Menschen der studieren will setze ich für meine Person voraus, dass er soweit denken kann, dass er schon am Montag seinen Arztbesuch plant.

Und da lässt meine Vorstellung von Studenten leider keine Ausnahme zu

Laut Gesetz muss die Krankmeldung schon am Dienstag beim Arbeitgeber vorliegen (Arbeitstag nach dem 3. Tag der Erkrankung), von daher ist es vollkommen Egal, welches Datum der Arzt in eine eventuelle Krankmeldung schreibt, da ich sogar die Möglichkeit sehe, dass der Arbeitgeber die Tage bis zum vorliegen der Krankmeldung als unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit wertet