EKG Bilder meiner verstorbenen Mutter bekommen?
Hallo liebe Leute,
Ich spiele schon länger mit dem Gedanken mich tätowieren zu lassen. Ende August ist meine über alles geliebte Mutter verstorben, als sie noch lebte spielte ich schon mit dem Gedanken mit ihren Namen ganz klein an eine unauffällige Stelle stechen zu lassen. Ich hab mich jetzt dazu entschieden, dass ich dazu noch einen Ausschnitt ihres letzten EKGs auf meiner Haut verewigen lassen möchte. Meine Frage nun: Wo bekomme ich die Bilder her? Ich kann mich erinnern, dass die Ausdrücke einfach entsorgt wurden.. Aber es muss doch trotzdem irgendwo aufgezeichnet sein oder? Falls ja, könnte ich da irgendwie ran kommen? Oder darf sowas wegen Schweigepflicht und sowas nicht rausgegeben werden? Jedoch hab ich sie Monate lang zu jeder Untersuchung begleitet und hatte auch Einsicht auf jedes Ergebnis, also Schweigepflicht...?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen bei der Erfüllung meines Wunschs.
Liebe Grüße und danke schonmal
5 Antworten
Dies ist eine sehr schöne Geste. Du hast als Erbe natürlich das Recht Einsicht in die Patientenakte zu bekommen. Also kannst du es im Krankenhaus versuchen. Es wird wahrscheinlicher sein, dass du ein EKG von einer ihrer Untersuchung findest. Jedoch wird der Abschnitt des letzten Herzschlages wohl eher schwieriger werden. Doch es ist doch schöner, wenn du keinen Strich sondern noch den "lebenden" Herzschlag deiner Mutter dafür verwendest.
Das Recht hat sie nicht. Die ärztliche Schweigepflicht geht über den Tod hinaus.
BigDreams007 hat Recht. Die Frage ist hier nämlich, ob ein schützenwertes Interesse besteht und dieses besteht hier eindeutig nicht. Es wäre wohl im Interesse der verstorbenen Person genau dieses EKG herauszugeben. Zudem die Krankheit bekannt war. Also verstößt es nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht.
so etwas darf sicher nicht einfach rausgegeben werden wegen der Schweigepflicht. Schon gar nicht, wenn du es dir irgendwo auf der Haut tätowieren lassen willst, wo es dann ggf. auch andere Leute sehen können. Mach doch einfach ein allgemeines EKG drauf. Das sieht doch bei jedem mehr oder weniger gleich aus, außer wenn er Herzprobleme hat.
Ich würde mich entweder an den Arzt (falls ambulant) oder das Krankenhaus wenden, die die EKG Aufzeichnungen gemacht haben. Dort würde ich mein Anliegen vorbringen.
Du fragst in der Radiologie nach, in welcher die Aufnahmen angefertigt worden. Die haben eine Aufbewahrungspflicht.
Bei den Radiologen? Schlechte Chancen.
Da musst du in der zuständigen Klinik nachfragen.
Ich selbst bin Krankenschwester. Ich hatte zwar so einen Fall noch nie aber ich sehe keinen Grund warum das nicht gehen sollte.
Am besten du fragst mal ganz lieb bei dem damals zuständigen Arzt/ Schwestern nach.
LG
Doch hat sie! Was meinst du denn wie wären sonst z.B. Klagen wegen Ärztepfusch o.ä. möglich?!