Dürfen Eltern ihrem Kind gegen ärztlichen Rat eine notwendige medizinische Behandlung verweigern?

13 Antworten

Ich habe jetzt nur die ersten zwei Sätze gelesen. Dieser Fall wäre gegen das Kindeswohl, das Jugendamt würde eingeschaltet werden, und das Kind würde operiert werden. Dann hängt es auch von dem Alter des Kindes ab. Ab einem bestimmten Alter darf das Kind natürlich selbst entscheiden ob es operiert werden möchte. Ich weiß aber nicht ab welchem Alter. Vielleicht ab 7 wenn man teilweise geschäftsfähig wird - falls das mit 7 Jahren der Fall ist (ich weiß sowas nicht auswendig) Man hat natürlich immer auch ein Wörtchen mitzureden wenn es um Operationen am eigenen Körper geht. Zwangs-Op's das wäre ja schlimm.

Das ist leider sehr schwierig. Auf der einen Seite haben wir die Rechte der Eltern und auf der anderen die Pflichten der Ärzte.

Ein Arzt darf niemanden sterben lassen, sofern es in seiner Macht liegt es zu verhindern. Er darf aber nicht gegen die bewusste Weigerung eines Patienten verstoßen, der eine bestimmte Behandlung ablehnt.

Die Eltern können klagen, wenn der Arzt sich darüber hinwegsetzt, und der Arzt bzw. das Krankenhaus kann klagen und die Behandlung einfordern.

Wenn jemand das für sich selbst entscheidet, dann ist das einfacher. Aber als Eltern entscheidet man über das Leben eines anderen. Je nach Alter des Kindes mag das Sinn machen, da ein Kind die Tragweite nicht beurteilen kann. Aus diesem Grund würde ich die Entscheidung aber einem Experten überlassen.

Meine Lösung wäre daher aus Sicht des Arztes: Einen weiteren Experten hinzuziehen, der eine eigene Diagnose stellt und eine Behandlungsempfehlung ausspricht. Deckt sich beides, müsste ein Gericht für den Arzt entscheiden.

Die Zeugen Jehovas verweigern ja Bluttransfusionen, auch ihren Kindern.

Wenn eine Transfusion wirklich nötig ist, wird den Eltern für die Zeit der Operation das Sorgerecht entzogen, weil die Verweigerung eine Gefährdung des Kindes ist, die Transfusion wird gemacht, und dann wird das Sorgerecht wieder zurück gegeben...

Ich nehme an, das kann man für andere Behandlungen auch machen...

Die "christliche Wissenschaft" (das ist eine Sekte) ist strikt gegen jeden Arztbesuch, und da leiden kranke Kinder sehr. Ich weiss nicht, was gemacht wird, um diese Kinder zu schützen, die nie zum Arzt gebracht werden...

Spannende Frage!

Ich weiß nicht, inwieweit meine Antwort hier weiterhilft, aber ich habe mal in einem Roman von einem solchen Fall gelesen. Es ist der Roman "Kindeswohl" von Ian McEwan der für gewöhnlich extrem gut recherchiert. In diesem Fall klagt eine Klinik gegen die Eltern. Das ganze spielt natürlich im englischen Rechtssystem und ich bin mir nicht sicher, wie vergleichbar hier die britische und die deutsche Rechtssprechung ist. In dem Roman entscheidet, wenn ich mich recht entsinne, die Richterin zugunsten der Klinik also gegen den Wunsch der Eltern (die auch aus religiösen Gründen einen Eingriff ablehnen). Zumindest in England scheint es also Fälle zu geben, in denen das Gericht gegen einen solchen Wunsch der Eltern entscheiden kann. Mehr Infos findest du hier: http://www.rechtsfragen-jugendarbeit.de/kindeswohlgefaehrdung-ueberblick.htm

Eine etwas anders gelagerte Frage, ist die Frage nach der Ethik einer solchen Entscheidung. In meinen Augen lässt sich das kaum allgemein beantworten. Es macht z.B. schon einen Unterschied, ob wir über ein Kleinkind reden oder über einen Menschen, der nahe an der Volljährigkeit steht und selbst eine klare Meinung zu der Frage hat, ob er sich operieren lassen möchte oder nicht.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich denke, da ist eine Fall zu Fall Beurteilung notwendig. In manchen Fällen könnte es gerechtfertigt sein; in anderen dagegen nicht. Viel hängt in meinen Augen auch davon ab, wie das konkrete Argument lautet, auf Grund dessen man keine Operation vornehmen lassen will. MMn. dürften sich viele solche Argumente als relativ haltlos entpuppen.

Gruß

Im Prinzip dürfen die Eltern das. Wenn allerdings Lebensgefahr für ein Kind besteht, kann die Behandlung erzwungen werden. Meist wird in einer solchen Situation den Eltern aber das Kind weggenommen.

Spätestens aber, wenn ein Kind wegen der Behandlungsverweigerung der Eltern stirbt, gehen die aber ins Gefängnis.

warehouse14, UserMod Light  03.08.2017, 12:23

Und wie wollen die Ankläger beweisen, daß das Kind noch leben würde wenn es behandelt worden wäre bzw. daß es wegen der Behandlungsverweigerung gestorben ist? Ich meine, das Kind war doch todkrank, oder?

Ich finde es schon merkwürdig, daß man hinterher die Eltern für etwas verantwortlich machen möchte, daß niemand mit Sicherheit verhindern hätte können.

Machst Du dann auch die Eltern dafür verantwortlich, wenn ein Kind trotz der Behandlung stirbt? Oder sind dann die Ärzte die Bösewichter und sollen in den Knast?

Und was machst, wenn ein Kind eine Behandlung nicht will und sich nach erzwungener Behandlung umbringt?

Kommt dann die Kinderleiche vor Gericht?

warehouse14

josef050153  04.08.2017, 05:02
@warehouse14, UserMod Light

Das ist dann wohl eine Sache des Gerichts dem auf den Grund zu gehen. Behandlungsverweigerung ist aber zumindes Totschlag. Ein Kind hat nun einmal keine vollen Verfügungsrechte, auch nicht über sich selbst.

Olivia Pilhar ist ja ein Musterbeispiel, wie Eltern einem Verbrecher auf den Leim gehen, aber das Kind durch eine schulmedizinische Behandlung doch geheilt wird.