Dürfen Ärzte lebensrettende Maßnahmen verweigern?

9 Antworten

Es gilt der mutmaßliche Patientenwille. Am besten ist es, wenn dieser in einer Patientenverfügung festgelegt wurde. Ansonsten werden die Ärzte versuchen, zusammen mit Familienangehörigen den mutmaßlichen Patientenwillen heraus zu finden. Da kann dann z.B. herauskommen, dass die Angehörigen eine Therapie oder Untersuchung verweigern, die den Patienten zusätzlich belasten würde. Bei einer Lungenentzündung wird das kaum der Fall sein, aber z.B. dann, wenn Symptome wie z.B. Teerstuhl auftreten, wenn sich herausstellt, dass der Patient Krebs hat und eigentlich eine Chemotherapie brauchen würde und und und...

Von sich aus werden die Ärzte alles tun, um das Leben des Menschen zu retten oder zu erhalten, das ist nämlich ihr Job.

Es gibt keine Patientenverfügung aber der Arzt hat heute ganz klar gesagt wir geben ihm weiterhin Antibiotika aber sollte es sich so weit verschlechtern dass eine Verlegung auf Intensiv oder künstliche Beatmung notwendig ist werden wir das nicht machen.

@Lukitos

Dazu kann ich mich nicht äußern, ich kenne den Einzelfall nicht, aber das ist zumindest ungewöhnlich. Vielleicht sieht der Arzt trotz Intensivbehandlung und Beatmung keine Chance mehr.

Wenn es sich um einen Freund oder Angehörigen von Dir handelt, wünsche ich Dir ganz viel Mut und Kraft, um das Kommende durchzustehen.
LG lamarle

Das hast du was falsch verstanden!

Das dürfen Ärzte durchaus. Wenn es für eine Behandlung keine medizinische Indikation gibt, dann muss er die Behandlung auch nicht durchführen.

Es ist ja nicht so, das "nichts" gemacht wird. Er wird ja auf der Normalstation behandelt. Aber es ist anscheinend davon auszugehen, das bei einer Verschlechterung des Zustandes eine Behandlung aufgrund der Vorerkrankungen nicht mehr möglich ist. Jetzt mal ehrlich, wenn er wieder auf Intensiv landet und beatmet wird - und dann? Wenn jeder Versuch, die Beatmung zu beenden nicht möglich ist?

Wir sind alle nicht unsterblich und auch die moderne Medizin kann irgendwann nicht mehr Leben retten.

Ja natürlich, denn es geht nicht darum, was die lieben Verwandten wollen, sondern die Ärzte müssen zum Wohle und im Sinne des KRANKEN handeln...und wenn jemand schon sehr viele, schwere Vorerkrankungen hat, dann wieder eine erneute sagen wir Lungenentzündung dazukommt, die sogar intensivmedizinisch behandelt werden musste, aufzeigt, ist es total korrekt, anzusagen, dass man weitere lebensverlängernde Massnahmen, deshalb schon nicht einleiten wird, weil sie für den Patienten eine Qual wären und auch aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes, nichts bringen würden.

Also auch wenn es schwerfällt ...mal im Sinne des Kranken denken dann kommt diese Aussage auch AN!

Die Ärzte werden zunächst einmal versuchen, dem Willen des Patienten gerecht zu werden. Gibt es also eine Patientenverfügung? Falls nicht, dann werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten befragt. Hat dieser (in welcher Form auch immer) sich dazu geäußert, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten, werden sich die Ärzte auch danach richten. Ansonsten werden sie alle lebenserhaltenden Maßnahmen in Betracht ziehen.

Nein es gibt keine Patientenverfügung aber bei dem Gespräch mit dem Arzt heute sagte er dass sie in nicht verlegen werden wenn es sich verschlechtern und im Notfall auch keine Reanimationsmaßnahmen durchführen werden.

Ich will nur wissen ob die das Recht dazu haben sowas zu verweigern weil ich geschockt war als er das sagte

@Lukitos

In der Regel werden Ärzte lebenserhaltende Maßnahmen dann durchführen, wenn absehbar ist, dass der Patient auch weiterhin noch leben wird. Sehen die behandelnden Ärzte jedoch keinen Erfolg bei ihren lebenserhaltenden Maßnahmen, werden sie (vermutlich) darauf verzichten.