Direktorin ruft bei Arzt an und bekommt Infos?

12 Antworten

Er darf keine medizinische Information preisgeben. Was er hatte, welche Medikamente er nimmt etc. Aber wenn sie nur gefragt hat ob er das besagte Attest aufgestellt hat, darf er das meiner Meinung nach Bestätigen.

Im Grunde genommen, darf er der Schulleitung nicht einmal bestätigen, dass die Person XYZ Patient seiner Praxis ist.

Andererseits vergibt er sich nichts wenn er der Schulleitung bestätigt, dass das Attest vom - bis für den, von der Schulleitung genannten, Schüler  XYZ von ihm ausgefertigt wurde.

Bitterkraut  27.11.2017, 17:52

Wenn er Atteste für Schüler ausstellt, sagt er der Schule ja nix neues. Die wissen ja schon dass der Schüler Patient in der Praxis ist. Steht ja auf dem Attest.

Ich denke, dass das Attest echt ist, darf er sagen.

Er darf nur keine genauen Infos weiter geben, dazu gehört auch die Krankheitsdauer und die Krankheit an sich.

Wenn die Schulleitung die Echtheit des Attestes anzweifelt und der Arzt eben nur bestätigt dieses Attest ausgestellt zu haben, ist daran nichts falsch.

Oder doch. Klar darf er Auskunft über die Krankschreibung geben. Nur nicht darüber, warum jemand krankgeschrieben wurde.