Darf die Krankenschwester das?

7 Antworten

Nein. Jede Behandlung bzw. jeder medizinische Eingriff, der durchgeführt wird - dazu zählt auch die Verabreichung von Medikamenten - bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Patienten, außer dieser ist nicht fähig sich dazu zu äußern weil er z.B. bewusstlos oder geistig stark beeinträchtigt ist. Die Verabreichung von Medikamenten gegen den Willen des Patienten ist nur in sehr speziellen Ausnahmefällen, z.B. bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen, zulässig, und auch da nur unter strengen Voraussetzungen.

Streng genommen müsste man eigentlich jeden Patienten vor dem Anschließen einer Infusion bzw. Verabreichen einer Spritze darüber informieren was er da bekommt, und ihn fragen ob er damit einverstanden ist. Das tut man so bei "alltäglichen" Medikamenten häufig nicht, man geht sozusagen von einer stillschweigenden Zustimmung aus, wenn der Patient dabei zusieht wie die Infusion angeschlossen wird und nichts dagegen sagt. Wenn du aber ausdrücklich mitteilst, dass du kein Schmerzmittel bekommen möchtest, dann darf dir auch keins verabreicht werden, ansonsten wäre das als Körperverletzung strafbar!

Hast du denn auch wirklich klar und unmissverständlich gesagt, dass du das Schmerzmittel nicht willst, als die Schwester mit der Spritze oder der Infusion an dich herangetreten ist? Oder hast du nur so beiläufig mal erwähnt dass du eigentlich Schmerzmittel nicht so gerne nimmst?

Ich nehme nicht so gerne Schmerzmittel weil weil Onkel sehr lange danach süchtig war und deswegen gestorben ist.

Grundsätzlich sollte man natürlich mit Schmerzmitteln sorgfältig umgehen und sie nur nehmen wenn es wirklich notwendig ist, aber eine einmalige bzw. nur gelegentliche Einnahme ist im Normalfall unbedenklich.

Süchtig im eigentlichen Sinn machen auch nur ganz bestimmte Schmerzmittel, nämlich Opioide, die werden aber nur in Extremfällen bei sehr starken Schmerzen verabreicht und auch da entsteht eine Sucht nur bei längerer bzw. missbräuchlicher Verwendung. Die im Alltag üblicherweise eingesetzten Schmerzmittel wie Paracetamol, Ibuprofen, Diclofenac, Metamizol u.ä. machen nicht abhängig. Diesbezüglich musst du dir also keine Sorgen machen.

Chimmychimmy 
Fragesteller
 21.11.2021, 22:19

Als mir der Zugang gelegt wurde, hat mich die andere Krankenschwester gefragt wie stark meine Schmerzen sind. Ich meinte es wäre schon recht stark, ich möchte aber kein Schmerzmittel bekommen. Die andere, die mir den Zugang gelegt hat, hat mich daraufhin gefragt ob ich schon welches genommen habe, dann kam meine Antwort das ich es nicht so mag. Und dann der Rest den ich bereits in der Frage erzählt habe.

Ich bin selbst in der Pflege und kann dir daher sagen: ist der Patient zurechnungsfähig und bei vollem Bewusstsein, darf man egal welche Maßnahmen nur unter Einverständnis des Patienten durchführen - seien dies nun Spritzen, Infusionsgaben oder was auch immer. Du hast es explizit verweigert und da sie es dennoch tat, hat sie eine Straftat begangen - Körperverletzung. Du könntest rein theoretisch Klage einreichen, was dir das letztlich bringen würde, ist fraglich. Ich würde aber definitiv bei nächst höchster Instanz Beschwerde einreichen (idR hat jedes Krankenhaus zB ein Beschwerdenmanagement, oder du verlangst den Arzt oder so zu sprechen, denn sie hat definitiv ihre Möglichkeiten überschritten). Ganz genau genommen hat man sich hier noch weiter strafbar gemacht, eigentlich muss man dich zuvor informieren, welches Medikament das ist, wofür das ist und was an Nebenwirkungen zu erwarten sein könnte - anderenfalls würde selbst die Einwilligung nicht zwangsläufig rechtskräftig sein.

Niemand darf GEGEN DEINEN WILLEN etwas bei Dir machen. Das gilt für die Verabreichung von Schmerzmitteln genauso wie für die Impfung gegen Corona.

Das was die Schwester gemacht hat, war somit konkret illegel. Zudem hat Sie Dir ja augenscheinlich eine Medikament ohne ärztliche Anweisung und Verordnung verabreicht. Auch das ist noch nicht einmal im Rettungsdienst erlaubt (wenn es nicht lokale Sonderregelungen gibt). Hier muss immer ein Notarzt nachalarmiert werden, wenn eine schmerzstillende Behandlung mittels Medikamenten notwendig wird.

Also ganz konkret: Sie hat Dich doppelt illegal behandelt. Du kannst dagagen vorgehen mittels einer dicken Beschwerde im KH - wenn DU willst. Das ist Deine Entscheidung.

Sharj  21.11.2021, 20:58

Hier muss immer ein Notarzt nachalarmiert werden, wenn eine schmerzstillende Behandlung mittels Medikamenten notwendig wird.

Das stimmt nicht ganz. Aus der Frage ist nicht ersichtlich, ob der Arzt sie/ihn schon gesehen hat. Bei den Verordnungen wird dann auch eine Reserveliste aufgeschrieben, Medikamente gegen Schmerzen, gegen Brechreiz, zum Schlafen, zur Beruhigung, Mittel bei Verstopfung etc. mit Dosierung und wie oft in 24 Stunden.

Chimmychimmy 
Fragesteller
 21.11.2021, 21:18
@Sharj

Ein Arzt kam erst ca. 1 Stunde später, als die Blutwerte da waren. Davor waren es die ganze Zeit 2 Krankenschwestern

prinzipiell darf sie dir nichts geben wenn du es ausdrücklich verweigerst. Sie muss dich sogar Ex gehen lassen wenn du es wünschst

Andreaslpz  21.11.2021, 20:25

Naja als Krankenschwester würde sie da aber ihre Kompetenz überschreiten.... Das entscheidet schon noch ein Arzt

yamat501  21.11.2021, 20:28
@Andreaslpz

der Arzt entscheidet welche Mittel aber den Zugang dafür darf sie schon legen bzw auch die Medis dann an den Tropf hängen.

Dennoch grundsätzlich sind Patientenwünsche zu befolgen. Nur wenn der Patient eine Gefahr für sich oder andere darstellt im Rahmen einer psychischen Erkrankung kann ein Richter die Wünsche des Patienten außer Kraft setzen

Andreaslpz  21.11.2021, 20:30
@yamat501

Ja, das stimmt natürlich. Ich bezog mich auch auf den letzten Satz. Hätte ich dazu schreiben sollen. Die Entscheidung zur passiven Sterbehilfe trifft zwar der Patient, aber der Arzt bestimmt was ggf. noch getan werden muss.

nein, ohne Zustimmung darf sie das eigentlich nicht. Ich glaube nur in Fällen, in denen es um dein Leben geht und du nicht mehr fähig bist deine Entscheidungen zu treffen. Aber das war ja bei dir nicht der Fall