Darf der Arbeitgeber meine Krankenakte einsehen oder in die Akte meiner Krankenkasse einsehen?

7 Antworten

Als Bewerber bei der Bundespolizei sind Sie auch Anwärter für eine Beamtung. Als Beamter sind Sie Beihilfe berechtigt. Sodann gelten für Sie nicht dieselben Datenschutzbestimmungen wie für gesetzlich Versichterte. In Ihrem Fall hat der Arbeitgeber die Erlaubnis in Ihre Akte einzusehen. Schon bei der Therapiebeantragung werden im Bericht an den Gutachter sämtliche Daten, wie Versicherungsnummer, Name etc. mit angegeben. Bei gesetzlich Vericherten werden diese Berichte mit einer Chrffre-Nummer versehen.

Grandi  20.01.2013, 23:46

Sie könnten die Therapie selbst zahlen, dann erfährt niemand etwas.

Cocokruemel  22.12.2013, 13:21

Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Wenn ich jetzt als Jugendliche eine Therapie beginne und meine Krankenkasse (privatversichert) die Kosten übernimmt, sieht dann der spätere Arbeitgeber das? Also zumindest wenn ich etwas arbeite wo man verbeamtet ist? Oder muss man selbst zahlen damit das keiner sehen kann? Würde mich sehr um eine Antwort freuen! DANKE! LG

Grandi  23.12.2013, 12:19
@Cocokruemel

Das oben geschriebene gilt insbesondere für Beihilfeberechtigte, das sind diejenigen, die aufgrund ihres Beamtenstatus vom Staat im Falle einer Krankheit unterstützt werden. Diese Unterstützung deckt jedoch nur einen Teil der Kosten, sodass zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird. Besteht eine freiwillige private Krankenversicherung kann der Bericht an den Gutachter zur Beantragung der Kostenübernahme chiffriert werden. Die Weitergabe der Diagnose an einen zukünftigen Arbeitgeber halte ich für nicht zulässig.
Frage doch mal deinen Sachbearbeiter.

Bist Du sicher, dass Deine Probleme dich nicht hindern den Beruf des Polizisten auszuüben? Ich bin mir nicht sicher aber ich denke, dass Du ein Attest benötigst in dem bestätigt werden muss, dass Du psychisch und physisch in der Lager bist den Beruf des Pozisten auszuüben. Weiß Dein Hausarzt Bescheid über die Psychotherapie und bekommst du trotzdem das Attest? Es gibt auch eine ärztliche Untersuchung bei der Einstellung zum Polizisten (so weit ich weiß) und dazu befreist Du soweit ich weiß deinen Arzt von der Schweigepflicht. So war es zumindest vor einigen Jahren noch - möglicherweise hat sich das geändert. Vielleicht wäre es gut, Dich da noch mal richtig schlau zu machen.

Grandi  20.01.2013, 23:45

Warum sollte ein Mensch, der eine Psychotherapie absolviert nich geeignte sein Polizist zu werden???

bethala  21.01.2013, 00:04
@Grandi

Das kommt darauf welcher Art seine psychischen Probleme sind. Es gibt mit Sicherheit Diagnosen in der Psychologie die ein Polizist nicht haben sollte. Denn der Beruf als Polizist ist teilweise sehr belastend und wer ihn ausübt darf vieles nicht an sich heranlassen oder gar persönlich nehmen. Es sollte mit sich im Reinen sein.

Hallo,

ich rate dir, die Psychotherapie privat zu bezahlen, denn wenn du es über die KK laufen läßt, bist du registriert. Der AG hat nicht das Recht, Informationen über deine Krankheiten, einzufordern. Außerdem darf die KK keine Informationen herausgeben, denn sie unterliegen dem Datenschutz. Es sei denn, das Gefahr in Verzug vorliegt, dann darf der AG den Arzt kontaktieren und ihn um Mithilfe bitten, auch wenn dieser der Schweigepflicht unterliegt. Auch der Arzt von der Bundespolizei wird dich psychisch und physisch untersuchen, ob du geeignet bist für diesen Beruf. Ob du es dem AG mitteilst, das musst du letztendlich selber entscheiden. - Denke daran, dass die Bundespolizei viele Möglichkeiten hat, um an Informationen üner eine Person heranzukommen! Datenschutz wird in Deutschland zwar groß geschrieben, aber es wird sich nicht immer daran gehalten. - Ich wünsche dir, für deine berufliche Laufbahn, alles Gute. LG

Einerseits sind die Daten vertraulich. Andererseits hast du eine uneingeschränkte Auskunftspflicht, da es hier ja um ein Beamtenverhältnis geht (da wirst du dich ja selbst informiert haben). Das gleiche kommt dann nochmal auf dich zu, wenn es um die private Krankenversicherung geht, auch dort bist du verpflichtet, ehrlich bzgl. laufender und vergangener Behandlungen, Krankheiten usw. Auskunft zu geben. Wenn du da etwas verschweigst, kann das gut gehen, oder auch nicht. Wenn du irgendwann auffliegst, sieht das sehr böse aus, was die dann folgenden Konsequenzen angeht.

Ich würde es mal so sagen: solange du die Therapie privat machst und in bar bezahlst, vielleicht Coaching oder Beratung auf der Rechnung steht, dein Hausarzt und andere Ärzte nichts davon wissen, dürfte da nichts schief gehen. Wenn die GKV zahlt, würde ich nicht empfehlen, das bei der Einstellung zu verschweigen, zumindest jedoch nicht bei der Aufnahme in eine private KV.

Beginne später mit der Therapie und überlege ob Du sie wirklich brauchst. Ärztliche Schweigepflicht, definitiv " Nein " Aber frag Deine Krankenkasse ob sie solche Informationen herausgeben, dann weißt Du es genau.