Bundeswehr und Augenlasern vor Dienstantritt?
Guten Tag
Zur meiner Vorgeschichte. Ich hab Mitte letzten Jahres meine Matura gemacht und mich danach bei der Bundeswehr als FWD 13 beworben, da mich die Polizei aufgrund meiner Sehschwäche von -1,5 Dioptrien abgelehnt hat. Da ich diesen Berufswunsch jedoch nicht aufgeben wollte stand es für mich außer Frage, dass ich mir zu gegebenen Zeitpunkt die Augen per Lasik korrigieren lassen werde. Ich wurde Mitte Oktober des letzten Jahres bei der Musterung als tauglich T2 eingestuft und werde somit am 02.03.2020 meine AGA antreten. Nun wollte ich aber vom Bund zur Polizei nahtlos überwechseln sobald meine Dienstzeit vorbei ist. Somit habe ich bei dem ärztlichen Dienst der Bundeswehr in Berlin angerufen und gefragt wie lange der LASIK Eingriff her sein muss damit ich meine Diensttauglichkeit nicht verliere. Die Antwort nach Nachfrage beim Arzt lautete 3 Monate. Somit habe ich mich am 02.11.2019 lasern lassen. Der Eingriff wäre somit exakt 4 Monate vor Dienstantritt geschehen. Ein Gutachten des behandelnden Augenarztes legt dar, dass alles gut verheilt es und es keine Einschränkungen mehr gebe.
Jetzt bin ich allerdings per Zufall darauf gestoßen, dass solch ein Eingriff jemanden für 12 MONATE dienstuntauglich macht!! Das wäre für mich eine absolute Katastrophe und nun habe ich solch eine Angst während der ärztlichen Untersuchung zu Beginn der AGA ausgemustert bzw. T4 gestuft zu werden. Damit darf ich wieder nach Hause fahren und stände ohne Beruf da.
Was soll ich bloß tun? Soll ich dem Arzt nichts von meinem Eingriff erzählen und somit Gefahr laufen wegen Betruges rauszufliegen sofern das jemand herausfindet oder ich ihm erlich von meinem Eingriff erzählen und hoffen, dass er aus gesundheitlicher Sicht keine Einschränkungen sieht?
Bei der Musterung war ich nämlich noch Brillenträger und somit würde man ja in der Akte den Unterschied finden sofern ich die Sehtests ohne Probleme schaffe.
An den Augen direkt sieht man von solch einem Eingriff ohne Lupen nichts und meine aktuelle Sehstärke beträgt 125%. Ich bin weder lichtempfindlich geworden noch traten andere Komplikationen auf.
Eine Dienstzeit beim Bund ist wirklich ein Traum für mich und nun habe ich wirklich Angst vor dem Arztbesuch und zerbreche mir hier den Kopf wie ich richtig handeln soll. Ich bereue es diesen Eingriff zu diesem Zeitpunkt gemacht zu haben und will nicht nach Hause geschickt werden.... Was soll ich bloß tun?
2 Antworten
Irgendwas stimmt hier nicht.
Matura? Als Österreicher kannst du nicht zur Bundeswehr.
Bist du Deutscher, hast du keine Matura, sondern Abitur.
Strebst du eine Hochwertausbildung an, musst du vorher klären, ob es sich bei dem Lasern um eines von der Bundeswehr anerkanntes Verfahren handelt. Ist es das nicht, bist du für bestimmte Verwendungen untauglich.
Ob Abitur oder Matura ist doch egal bzw. verwenden wir diesen Begriff auch. Nein zunächst nur den Freiwilligen Wehrdienst. Ja das verfahren ist anerkannt nur muss es eben eine gewisse Zeit zurückliegen.
Refraktiv-chirurgische Eingriffe müssen mindestens 3 Monate zurückliegen.
woher stammt denn die Information, dass man nach der LASIK 12 Monate für den Dienst bei der Bundeswehr gesperrt ist?
Zentrale Dienstvorschrift ZDV 46/1
Hier wird die Wehrdienstfähigkeit in zwei Tauglichkeitsgrade unterteilt: T1 (voll verwendungsfähig) und T2 (verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten).
- kein refraktivchirurgischer Eingriff (z.B. Augenlasern) in den letzten 12 Monaten, um die dauerhafte Stabilität der Augenkorrektur zu belegen
diese ZDv ist schon seit längerem außer Kraft gesetzt.
Wieso werden dann aber Angaben wie 12 Monate gemacht?