Bundeswehr und Augenlasern vor Dienstantritt?

2 Antworten

Irgendwas stimmt hier nicht.

Matura? Als Österreicher kannst du nicht zur Bundeswehr.

Bist du Deutscher, hast du keine Matura, sondern Abitur.

Strebst du eine Hochwertausbildung an, musst du vorher klären, ob es sich bei dem Lasern um eines von der Bundeswehr anerkanntes Verfahren handelt. Ist es das nicht, bist du für bestimmte Verwendungen untauglich.

EvolvX 
Fragesteller
 28.01.2020, 12:26

Ob Abitur oder Matura ist doch egal bzw. verwenden wir diesen Begriff auch. Nein zunächst nur den Freiwilligen Wehrdienst. Ja das verfahren ist anerkannt nur muss es eben eine gewisse Zeit zurückliegen.

Refraktiv-chirurgische Eingriffe müssen mindestens 3 Monate zurückliegen.

EvolvX 
Fragesteller
 28.01.2020, 12:27

Wieso werden dann aber Angaben wie 12 Monate gemacht?

FreeTel  28.01.2020, 12:38
@EvolvX

woher stammt denn die Information, dass man nach der LASIK 12 Monate für den Dienst bei der Bundeswehr gesperrt ist?

EvolvX 
Fragesteller
 28.01.2020, 12:44

Zentrale Dienstvorschrift ZDV 46/1

Hier wird die Wehrdienstfähigkeit in zwei Tauglichkeitsgrade unterteilt: T1 (voll verwendungsfähig) und T2 (verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten). 

  • kein refraktivchirurgischer Eingriff (z.B. Augenlasern) in den letzten 12 Monaten, um die dauerhafte Stabilität der Augenkorrektur zu belegen
FreeTel  29.01.2020, 09:27
@EvolvX

diese ZDv ist schon seit längerem außer Kraft gesetzt.