Wegen Verletzung bei der Allgemeinen Grundausbildung aus der Bundeswehr fliegen?

6 Antworten

"Rausfliegen" wirst Du wegen der Verletzung sicher nicht. Du bekommst Gelegenheit, die Verletzung auszukurieren. Was Deine Planung angeht, hängt das natürlich von Deiner Gesundung ab. Wenn es ganz schlecht läuft, wirst Du allerhöchstens dienstunfähig. Dann kann natürlich das Dienstverhältnis beendet werden. Das gehr aber nicht so schnell. Interessant ist in dieser Sache allerdings die Frage, wo Du die Verletzung erlitten hast, im Dienst oder außerhalb.

Wenn sich abzeichnet, dass du länger als 6 Monate ausfällst, wird eine Feststellung der Dienstfähigkeit gemacht.

Wenn die negativ ausfällt, wird ein Dienstunfähigkeitsverfahren eingeleitet.

In deinem Fall wirst du einfach KzH geschrieben und wirst die AGA vermutlich wiederholen müssen.

Lass dich abchecken ob du für die Bundeswehr geeignet bist. Wer schon in der AGA Probleme hat sollte sich frage ob es wirklich Das das ist was er machen will.

Willst Du ausscheiden oder hast Du Angst, daß Du rausfliegst?

Denke mal, wenn Du die 12 Jahre bestätigt bekommen hast, wird die Art Deiner Verwendung Deiner Gesundheit angepasst.

Was sagt denn der Truppenarzt dazu?