Bin ich gesetzlich verpflichtet, mich nach einer Krankschreibung gesund zu melden?

7 Antworten

Nein. Es gibt außerdem keine "Gesundschreibung". 

Allerdings durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen kann sich eine Pflicht ergeben. Gerade in Betrieben mit Schichtarbeit ist es sinnvoll für den AG zu wissen, ob er wieder mit dem Mitarbeiter rechnen kann. Daher halte ich in dem Fall eine kurze Meldung, dass man wieder zu Arbeit erscheint, für OK.

Nein. Du gehst einfach wieder zur Arbeit.

Es wäre aber nett, wenn du dem Arbeitgeber eine Tag vorher Bescheid geben würdest, damit er dich wieder mit einplanen kann.

Es kommt auf deinen Arbeitgeber und die Krankheit an. Manche Arbeitgeber brauchen eine Gesundmeldung (Bsp. du hattest einen Norovirus und arbeitest mit Lebensmitteln).

du gehst doch danach wieder arbeiten

gesetzlich nicht, was steht in deinem arbeitsvertrag

Du bist verpflichtet, bei der Arbeit zu erscheinen.
Nicht mehr, nicht weniger.