bei wiederholter Krankschreibung aber mit anderer Diagnose, erfolgt vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung,

7 Antworten

Sechs Wochen ist die Frist, wüsste nicht das es durch eine andere Diagnose verlängert wird, danach zahl die Krankenkasse.

Entgeltfortzahlung bei mehreren Erkrankungen

Der Arbeitgeber muss das Entgelt nicht unbegrenzt für jede Erkrankung des Beschäftigten fortzahlen: Innerhalb eines Zeitjahres (Zwölf-Monats-Frist) zahlt er grundsätzlich nur für insgesamt sechs Wochen (42 Kalendertage) wegen derselben Krankheit. Selbst dann, wenn sich der Anspruch auf mehrere Krankheitszeiträume verteilt. Ist der Anspruch des Mitarbeiters von maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung aufgebraucht, setzt die Zahlung von Krankengeld durch seine gesetzliche Krankenversicherung ein.

Ob auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes "Erstbescheinigung" oder "Folgebescheinigung" steht, ist kein zuverlässiges Indiz über den Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Wird ein Mitarbeiter nämlich nach überstandener Krankheit am ersten Tag seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz erneut krankgeschrieben, dann steht auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wiederum "Erstbescheinigung"; auch wenn beide Erkrankungen auf derselben Ursache beruhen. Aus diesem Grund sollten Sie sich bei mehrfachen Erkrankungen eines Mitarbeiters direkt an die zuständige Krankenkasse wenden. Generell sind Krankenkassen befugt, Arbeitgebern mitzuteilen, ob die erneute Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten auf derselben Ursache beruht. Die Übermittlung von Diagnosedaten an Arbeitgeber ist jedoch nicht zulässig. Falls der Beschäftigte vor Beginn einer neuen Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit fehlte, besteht allerdings in jedem Fall ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

So gehen Sie bei mehreren Erkrankungszeiträumen vor:

Ist Ihr Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten zweimal krankgeschrieben, schauen Sie zunächst, ob seit der letzten Arbeitsunfähigkeit sechs Monate vergangen sind. Ist das der Fall, hat er erneut Anspruch auf volle sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Liegen zwischen den Krankschreibungen weniger als sechs Monate, so fragen Sie die zuständige Krankenkasse, ob die neue Arbeitsunfähigkeit auf derselben Krankheit beruht. Ist das der Fall, dann müssen Sie nur so lange Lohn oder Gehalt fortzahlen, bis der Anspruch auf sechs Wochen, der durch die erste Arbeitsunfähigkeit ausgelöst wurde, insgesamt ausgeschöpft ist.

Entgeltfortzahlung bei Hinzutritt einer weiteren Krankheit

Auch wenn Ihr Mitarbeiter parallel oder versetzt an verschiedenen Krankheiten leidet, müssen Sie grundsätzlich nur sechs Wochen lang am Stück Entgeltfortzahlung leisten. Dabei gilt folgende Ausnahme: Endet Krankheit A bevor sechs Wochen vergangen sind – und ist Krankheit B ab diesem Zeitpunkt alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit, so ist zu prüfen, ob für die hinzugetretene und nunmehr allein fortbestehende Arbeitsunfähigkeit bereits eine anrechenbare Vorerkrankung besteht. Sollte dies der Fall sein, besteht noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den Rest, der für diese Krankheit an sechs Wochen fehlt. Nach 42 Tagen ununterbrochener Entgeltfortzahlung, endet die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers.

http://arbeitgeberservice.ikk-gesundplus.de/arbeitgeberservice/versicherungen/entgeltfortzahlung/

Was ist hier der Hintergrund der Frage. Wenn Du wirklich krank bist, sollte das Wichtigste für Dich sein gesund zu werden.

Oder möchtest Du vor allem vermeiden das Krankengeld zu beziehen, welches niedriger als das Gehalt ist?

Ich finde das schon irgendwie seltsam, dass genau zum Ablauf der Lohnfortzahlungsfrist eine andere Krankheit auftaucht mit der man nun weiter Gehalt bekommen will.

Eigentlich find ich es anmaßend sowas zu unterstellen, primäres Ziel ist es gesund zu werden aber versuchen Sie mal gesund zu werden und sich parallel noch mit Geldproblemen rum zu schlagen, die Frage als solches find ich dahingehend nicht unberechtigt da ich selbst soetwas schon hatte. Nach einer Grippeerkrankung trat zum Ende hin noch eine Erkrankung an den Knochen auf die sehr schmerzhaft war, und die 6 Wochen waren tatsächlich genau an dem Tag abgelaufen. Entgeltfortzahlung lief 12 Wochen in dem Zusammenhang.

Lohnfortzahlung gibt es nur 6 Wochen am Stück. Wenn du innerhalb von zwölf Monaten an der selben Krankheit erkrankst, werden die Krankeheitstage summiert, bis du sechs Wochen erreichst.

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Bist du 6Wochen krankgeschrieben, so zahlt der Arbeitgeber dein normalen Gehalt weiter. Bist du länger als 6 Wochen Krank, zahlt ab der 6 Woche, deine Krankenkasse weiter. Ich glaube wenn ich mich nicht täusche, zahlt die Krankenkasse 67% Deines normalen Gehaltes aus. Dafür musst du einen Krankauszahlungsschein ( ausgefüllt vom Artzt ) an deine Krankenkasse abgeben. Und hier spielt es keine Rolle, wieviel verschiedene Diagnosen du erhalten hast. Es geht nur um die Dauer deines Ausfalls. Es seidenn du bist 6 Wochen Krankgeschrieben, gehst 2 Wochen arbeiten, dann entsteht eine andere Diagnose, dann fängt es bei null an und der Arbeitgeber zahlt wieder 6 Wochen dein normales Gehalt!