Arbeitgeber falsche Diagnose genannt

9 Antworten

Darf der AG den Lohn wegen dieser Sache einbehalten?

Nein, darf er nicht. Solange der AN seine Pflichten erfüllt, d.h. er hat sich unverzüglich von der Arbeit abgemeldet und die AU-Bescheinigungen gehen fristgerecht ein, hat der AG kein Recht den Lohn nicht zu zahlen.

Wie sollte der Bekannte hier weiter vorgehen?

Hat der AG bis jetzt nur gedroht nicht zu bezahlen oder hat er schon Geld einbehalten?

Ich halte das was dieser AG hier macht für Einschüchterungsversuche und Säbelrasseln. Er will den AN verunsichern und wirft mit leeren Drohungen um sich, wohl wissend, dass er hier arbeitsrechtlich nichts zu bemängeln hat.

Selbstverständlich geht den AG die Diagnose der Krankheit nichts an. Deshalb bekommt der AG vom Arzt auf der AUB ja nur die Info, dass und wie lange (voraussichtlich) die Arbeitsunfähigkeit dauert. Wenn hier ein AG wider besseren Wissens vom AN unbedingt hören will, warum er fehlt, kann er auch nicht meckern, wenn er angelogen wird. Das ist niemals ein Kündigungsgrund.

Falls der AG schon Geld einbehalten hat, muss man ihn (schriftlich) abmahnen und zur Zahlung auffordern. Bezahlt er dann immer noch nicht, geht man zum Arbeitsgericht. Wenn das ein Rechtsanwalt macht (wie in diesem Fall), brauche ich das auch nicht weiter auszuführen.

Guten Morgen, Danke auch für diese ausführliche Abtwort. Der Bekannte ist seit der letzten Januar Woche krank, seiner Rechnung nach hat der AG bereits Lohn einbehalten. Er errechnete sich ca 140 Stunden, der AG hab auf dem Lohnzettel, glaube ich, 100 Stunden an.

@DuBistMeinLeben
Guten Morgen, Danke auch für diese ausführliche Abtwort. Der Bekannte ist seit der letzten Januar Woche krank,

Wann wurde er gekündigt?

Man hat nur drei Wochen Zeit um etwas gegen eine Kündung zu unternehmen!

@johnnymcmuff
Man hat nur drei Wochen Zeit um etwas gegen eine Kündung zu unternehmen

Das ist wohl richtig, in diesem Fall greift aber das Kündigungsschutzgesetz nicht, weil dieser Bekannte erst drei Monate beim AG beschäftigt ist.

Die Rechtsschutzversicherung wurde ja auch schon informiert um einen Anwalt bezüglich des nicht gezahlten Lohns beauftragen zu können.

DAS ist auf jeden fall ein Fall fürs Arbeitsgericht. meines Wissens nach hat der AG nur dann ein Anrecht die wahre diagnose zu erfahren. wenn es das weitere arbeitsleben betirfft. und genau hier liegt die Krux. das sind einzelfallsentscheidungen!

theoretisch sind nämlich fast alle erkrankunegn so, dass sie einen einfluss auf die zukünfitgen Leistungen des AN haben. aber bei weitem nicht jede darf so bewertet werden. es gibt hier auch keine eindeutigen Listen.

dawegen mein dringender rat an den entfernten bekannten: er soll sofort einen auf arbeitsrecht spezaulisierten Anwalt aufsuchen zur Warhung seiner Arbeitnehmerrechte.

lg, Anna

Guten Morgen Anna, Danke dafür! Der Bekannte hat dich bereits eine Deckungszusage bei seiner Rechtsschutz eingeholt.

Also, das solltest du wissen, den AG geht deine Krankheit, oder um welche es sich handelt gar nichts an. Geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Würde klagen! Aber trotzdem einen anderen Job suchen, das geht ja gar nicht. Würde mir eine Abfindung zahlen lassen, den der AG hat keine Chance damit durchzukommen, aber wie gesagt, dafür einen Anwalt aufsuchen.

Danke. Der Bekannte war erst 3 Monate dabei, daher würde es mit einer Abfindung nicht viel bringen, denke ich. Danke für Deine Antwort

@DuBistMeinLeben

Trotzdem kommt einer "Nötigung" gleich, einbehaltener Lohn etc. Anwalt, nichts anderes!

@Mariechen11

Da gebe ich Dir auf jeden Fall Recht. Alleine in Anbetracht dessen das es der Person wirklich sehr schlecht geht, kann wohl seit Tagen nicht schlafen.

Einige Wochen später rief der Chef an und meinte er behalte den Lohn für den Monat ein, so lange bis Nachweise erbracht werden können das es sich um die Krankheit hande Darf der AG den Lohn wegen dieser Sache einbehalten?

Darf er nicht.

Der AN wurde gekündigt, weiterhin die Androhung das der Lohn einbehalten wird. Der AN hat daran zu knappern, Schlafstörungen, ständige Agressionen, Angst vor der Ungewissheit.Wie sollte der Bekannte hier weiter vorgehen?

Innerhalb von drei Wochen kann man eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einleiten. sofern die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage erfüllt werden.

Hier stehen die Vorausetzungen:

http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-essen.de/arbeitsrecht/kuendigungsschutz/kuendigungsschutzklage/

Das Einreichen der Klage ist kostenlos und geht auch ohne Anwalt.

Einfach zum Arbeitsgericht gehen und die nehmen die Klage auf.

MfG

Johnny

Innerhalb von drei Wochen kann man eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einleiten. sofern die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage erfüllt werden

Kündigungsschutz besteht nicht, der AN ist erst drei Monate beim AG beschäftigt. Das fehlende Geld kann allerdings eingeklagt werden.

Ziemlich undurchsichtige Fallschilderung :-(

Zunächst erfolgte eine rechtzeitige Krankmeldung und der AG hat insofern keinen Anspruch auf eine ärztliche Diagnose, durchaus aber auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gar bereits ab dem ersten Kranklheitstag, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. betriebliche Vereinbarung das so vorsehen.

Wurde die denn rechtzeitig beigebracht, kann er die Angabe der falschen Diagnose überhaupt nicht feststellen, es sei denn, man hätte den für die Krankenkasse bestimmten Teil übergeben, noch den Lohn einbehalten, den er fortzuzahlen hätte.

Tat sie es nicht, muss er auch keinen Lohn bezahlen, wenn sie blaumachte und darf dies qualifiziert abmahnen :-O

Es kommt nämlich nicht darauf an, ob man sich krank fühlt oder sich ausgelaugt eigenmächtig Freizeit genehmigt, sondern dass man ärztlich attestiert unfähig wäre, seine geschuldete Arbeitsleitung zu erbringen.

G imager761

Hallo und danke. Er hat die Bescheinigung fristgerecht abgegeben. Der AG handelt auf einer Spekulation was die Diagnose betrifft. Der AG ist allgemein sehr kontrollierend, hat auch versucht sich beim Arzt zu erkundigen.

@DuBistMeinLeben

Der AG ist allgemein sehr kontrollierend, hat auch versucht sich beim Arzt zu erkundigen.

Damit wird er scheitern.

Der AG handelt auf einer Spekulation was die Diagnose betrifft.

Mit einer Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, die die behauptete "Diagnose" oder tatsächliche Arbeitsunfähigkeit prüft, hingegen nicht.

Da ist lange noch nicht das letzte Wort gesprochen, fürchte ich...

Wie sagte meine Oma immer: "Lügen haben kurze Beine".