Darf die krankenkasse eine krankmeldung zurückziehen?

5 Antworten

eine Krankmeldung zurückziehen, so wie du es schreibst, gibt es nicht.

die Krankenkasse kann allerdings den MDK zur Prüfung der Arbeitsfähigkeit hinzuziehen. der kann durchaus entscheiden, dass keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt. diese Entscheidung wird dann aber nicht für die Vergangenheit ausgesprochen, sondern für die unmittelbare nahe Zukunft. und dabei ist erstmal egal, ob der Arzt weiter krank geschrieben hat.

stellt der MDK allerdings fest, dass der Versicherte vorgegeben hat krank zu sein - es aber nicht war, dann kann unter Umständen ein spezielles Prüfverfahren eingeleitet werden. aber selbst für den MDK wäre es schwer zu beweisen, dass der Versicherte in der bereits zurückgelegten Zeit nicht tatsächlich krank war. hier gilt: im Zweifel für den Angeklagten (Versicherten). aber auch hier ist eine Beendigung der Arbeitsunfähigkeit möglich. auch gegen die Krankschreibung des Arztes.

wenn das dann passiert und man es nicht akzeptieren will, muss man Widerspruch einlegen und seinen behandelnden Arzt bitten, eine fundierte Stellungsnahme auszustellen, warum man entgegen des MDK doch arbeitsunfähig ist.

wichtig bei allen Arbeitsunfähigkeiten ist aber immer, dass die Krankmeldungen von Anfang an immer pünktlich bei der Kasse eingereicht wurden. man hat immer eine Woche zeit inkl. Postlaufzeiten. danach gilt alles als zu spät eingereicht und hat im Krankengeldbezug entsprechende Folgen. 

Wenn die KK an der ärztlichen AU Zweifel hat, kann sie den Versicherten auffordern sich beim MDK vorzustellen.

Ich habe noch nie gehört, dass eine Krankenkasse die Krankschreibung eines Arztes anzweifelt. Bzw. diese als ungültig deklariert.

Dann müßte sie ja den Arzt verklagen.

Ihr wurde aber gesagt das die diese 6 wochen nicht zählen.. und das Sie ihren arbeitgeber fragen soll ob sie unbezahlten urlaub oder sonst was bekommt..
Wobei der arbeitgeber ja die 6 wochen zahlt. Kann sich da die krankenkasse mit einmischen?

@helin000

Das kann ich mir nicht vorstellen, dass die Krankenkasse sich da einmischt.

Hat denn deine Bekannte den Teil des Krankenscheines, der für die Krankenkasse bestimmt ist, auch dort immer abgegeben?

Ja sie hat es immer abgegeben.
Die 1-6wochen zahlt ja der arbeitgeber. Da kann doch die krankenkasse nicht dazwischen funken und sagen das die 6wochen nicht als krank geltrn oder?

@helin000

Nein, das kann die KK meiner Meinung nach nicht.

Sehr komisch. Die kk hat auch mit dem arbeitgeber gesprochen das die 6wochen nicht genehmigt sind und sie schauen sollen was sie machen.

@helin000

Diese 6 Wochen "genehmigt" ja nicht der Arbeitgeber, sondern der Arzt!

Sorry, ich verstehe wirklich nicht, um was es hier geht. Ich kann dir auch nur immer wieder die gleichen Antworten geben: "Nein, das darf die Krankenkasse nicht".

Entweder hat deine Bekannte dir nicht die volle Wahrheit gesagt, sie hat Fehler gemacht, es ist ein Versehen der KK.... Mehr weiß ich nicht und es ist auch müßig, weiter zu diskutieren.

Millionen menschen in Deutschland haben schon Krankengeld von der KK bekommen, weil sie mindestens 7 Wochen wegen der gleichen Krankheit krank geschrieben wurden. Warum es bei deiner Bekannten Probleme gibt, kann ich dir leider nicht sagen.

Die Dame soll es sich von der Krankenkasse schriftlich geben lassen und damit zu einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht gehen.

moment die Kasse zieht nie eine Krankmeldung zurück denn das darf nur Arzt. Was die Kasse höchstens kann ist die Lohnausfallzahlung verändern

Bei einer bekannten ist das so, das die krankenkasse nach der 7 woche sich meldet und sagt das die 6wochen krankmeldungen nicht gezählt wird und es zurück gezogen wird.. und das Sie dann zu ihren arbeit gebern gehen soll und es klären soll ob Sie überstunden frei für die 6 wochen bekommt oder urlaub oder unbezahlten urlaub..
wobei die 6wochen die krankenkasse ja garnicht bezahlen muss sondern ja die arbeitgeber oder nicht?

@helin000

die Krankenkasse hat recht denn von erster bis sechster Woche zahlt den Ausfall der Arbeitgeber. Ab dann springt KK ein

Aber die KK mischt sich auch bei der krankmeldung von erster bis 6woche ein darf er das.. wenn der arbeitgeber ja keine probleme macht

@helin000

ja das darf sie in der Form dass sie mitteilt dass sie für Lohnfortzahlungen von erster bis sechster Woche nicht zuständig sind und dies über Arbeitgeber läuft. Das beeinflusst die krankmeldung in keinster weise

Die krankenkasse hat sich aber bei den arbeiteber gemeldet.. und gesagt das die 6 wochen das Sie krank war nich gelten lassen.