BG hat mich durch Gutachter untersuchen lassen für eine Unfallrente. Der Arzt hat bei mir 30% festgestellt. BG möchten mich erneut begutachten, dürfen sie das?

3 Antworten

Hoi.

Rein rechtlich gesehen, kannst du keinen Widerspruch einlegen - wogegen den? Einen Widerspruch legt man gegen eine schriftliche Entscheidung ein - das wäre hier der Rentenbescheid mit weniger als MdE von 30 oder gar die komplette Ablehnung einer Verletztenrente.

Du kannst deine Mitwirkungspflichten versagen - also nicht zum Gutachtertermin hingehen. Allerdings kann so ein Gutachter auch nach Aktenlage entscheiden.

Im Augenblick kannst du nichts tun als abzuwarten und dann gegen den kommenden Bescheid Widerspruch einzulegen. Lass dir auf jeden Fall eine Kopie des zweiten Gutachtens zuschicken.

Wenn du dann Hilfe brauchst - wende dich an deine Gewerkschaft, den VdK, SozVd oder einen Anwalt.

Vielen Dank für Ihre Antwort, sie war mir sehr hilfreich. Habe noch eine Frage. Was würden Sie dazu sagen,dass BG den Facharzt angesprochen hat ( im Hintergrund) um ihm zu beeinflüssen ,damit er meine % für die Behinderung so niedrieg wie möglich hält? Das beunruhigt mich sehr!

@Sergeeva

Tatsächlich fände ich dies doch recht ungewöhnlich. Die BG hat nix davon - ob nun 20 oder 30 oder 40 MdE heraus kommen. Möglicherweise will auch nur der Sachbearbeiter mit einer "niedrigen" Rente vor seinem Vorgesetzten glänzen... 

Sicherlich haben die Unternehmer, die ja alleine die Beiträge tragen, ein Interesse daran, wenig Renten/Kosten zu zahlen. Aber ich habe es bei Unfällen noch nicht erlebt, dass die Unternehmer sich über eine hohe Kostenbelastung beschweren. Bei Berufskrankheiten sieht das allerdings leider anders aus...  

Ich habe es eher erlebt, dass Ärzte gleiche Verletzungen oder Vorschäden unterschiedlich bewerten. Wenn nun der Arzt hier eher nach oben bewertet als typischerweise, wäre eine Nachfrage, warum das hier so ist, noch okay. Da die BG ja eine zweite Meinung einholen will, haben sie an der Bewertung wohl Zweifel. 

@Sergeeva

Tatsächlich finde ich dies ungewöhnlich. Eigentlich kann es der BG egal sein, wie hoch die MdE ist.

Die Unternehmer, die ja alleine die Beiträge tragen, wollen sicherlich nicht eine zu hohe Bewertung - aber das die bei Unfällen jetzt so Einfluß nehmen, kann ich mir nicht vorstellen. Bei Berufskrankheiten gibt es leider massive Lobbyarbeit - man denke an Asbest....

Ich denke eher, dass der Sachbearbeiter die Einschätzung für untypisch hoch hält. Das ist ja bei Gutachtern nicht ungewöhnlich - der eine bewertet so, der andere so. Deshalb wollen sie ja auch nochmal einen anderen Gutachter beauftragen. 

Oder der Sachbearbeiter will vor seinem Vorgesetzten glänzen.....

Mir hatte letztens jemand Erzählt das bei ihm nach einem Unfall 30% Behinderung festgestellt hat aber bei der Untersuchung der BG man aber nur auf 28% kam das dann ein Vorteil für die BG war aber für ihn ein erheblicher Nachteil, er meinte er hat dann Wiedersprochen und es kam zu einer Gerichtsverhandlung wo er dann recht bekam und die 30% anerkannt wurden.

Ein Bekannter von mir hatte viel mit der Rentenversicherung und der Krankenkasse zu kämpfen, er mußte alles was er beantragt hatte weil es ihm zustand und er es brauchte über das Sozialgericht einklagen und hat auch immer recht bekommen.

Die ganzen Kassen und Ämter und Versicherungen nehmen gerne aber wenn man sie braucht geben sie nicht gerne und die ganzen versprechen sind auf einmal nicht mehr wahr.

Am besten gehst du mal zu einem Anwalt und lässt dich beraten das kostet weniger als du verlieren kannst.

Also dass BG Wiesbaden sich telefonisch mit deinem Arzt in Verbindung gesetzt und ihn zum einlenken zu bringen, ist definitiv nicht rechtens! Allerdings darf diese eine Nachuntersuchung durchführen, ist bei Versicherungen ja genauso - quasi eine zweite Meinung einholen.