Benötige ich bei einem Folgetermin eine neue Überweisung vom Hausarzt?

9 Antworten

Normal braucht man keine neue Überweisung für einen Folgetermin, sofern dieser im selben Quartal statt findet.

Jedoch ist es in Deinem fall schon das nächste Quartal. Also brauchst Du doch eine neue Überweisung.

Oder Du bezahlts beim Neurologen und lässt Dir dort gleich eine Überweisung für Deinen Hausarzt mitgeben, falls Du ihn in dem Quartal auch brauchen wirst.

L.G. Tobe

Wenn Du allerdings im HZV (Hausarztvertrag) eingeschrieben bist, musst Du sämtliche Facharztüberweisungen von Deinem Hausarzt holen.

L.G. Tobe

eine überweisung deines hausarztes zum facharzt ist gültig innerhalb desselben quartals auch für folgetermine...im nächsten quartal (ab okt. brauchst du einen neuen ü-schein und musst 10 euro kassenbegühr zahlen)...

Ja, du brauchst immer eine neue Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt.. Vorallem dann, wenn die Termine nicht innerhalb eines Quartals angesetzt sind. Wenn du die Praxisgebühr von 10€ bei deinem Hausarzt bezahlt hast , musst du nicht nochmal 10€ beim Facharzt bezahlen. Habe ähnliches erlebt. Hatte eine Überweisung vom Hausarzt zum Hautarzt. Musste dort 10 € Parxisgebühr beim Hautarzt bezahlen. Dachte damit sei die Sache erledigt. Ich musste wieder zu meinem Hausarzt, dort 10 € Parxisgebühr bezahlen, wieder zurück zum Hautarzt und gegen Vorlage der Quittung, erhielt ich die 10 € Praxisgebühr wieder zurück. Umständlicher geht es nicht, ist aber so. Zum Glück verlangt meine Krankenkasse keine Praxisgebühr mehr und somit hat sich dieser Hick-Hack erledigt.

warum verlangt Deine Krankenkasse keine Praxisgebühr mehr? Die ist gesetzlich geregelt und (leider!!) noch nicht abgeschafft worden.

@Mannimanaste

Hallo Mannimanaste ! Da bist du falsch informiert. Ob eine Krankenkasse Praxisgebühr verlangt oder nicht, entscheidet die Kasse selber und nicht der Gesetzgeber. Die meisten Krankenkassen verlangen noch die Praxisgebühr. Ist eine willkommene Gelegenheit deren Kassen mit Millionen Euros zu füllen. Schliesslich müssen deren Paläste und die satten Einkommen der Direktoren finanziert werden. Prunk und Verschwendung kosten eben Geld. Ich gehöre einer Krankenkasse an, die k e i n e Praxisgebühr verlangt. Das liegt daran, dass deren Finanzen eben stimmen. Macht dich mal schlau und du wirst noch die eine oder andere Kasse finden, die keine Praxisgebühren verlangen. Meist sind es kleinere Krankenkassen.

@Ontario

Habe keine KK gefunden, bei der man keine Praxisgebühr bezahlen müsste. Im Gegenteil: auf folgender Seite wird bestätigt, dass die Praxisgebühr vom Gesetzgeber für alle gesetzlich Versicherten zwingend vorgeschrieben ist. Einzelne KK können sie ihren Versicherten jedoch aufgrund interner Regelungen (Bonusmodelle usw.) wieder erstatten, was aber mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden ist:

http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/krankenkasse-hek-schafft-zahnarzt-praxisgebuehr-ab-901454.php

@Mannimanaste

Habe eine Befreiung von der Krankenkasse bekommen. Muss keine Praxisgebühr bezahlen. Der Gesetzgeber schreibt die Praxisgebühr zwar vor, aber die Krankenakssen können das selber regeln, ob sie die Gebühr verlangen oder nicht. Ich bin bei einer BKK versichert, freiwillig und muss die Gebühr nicht bezahlen. Ab Januar 2013 verlangt diese BKK auch von gesetzlich Versicherten keine Praxisgebühr mehr. Wurde per Rundschreiben an die Mitglieder veröffentlicht. Die Merkel ist strikt gegen die Abschaffung der Praxisgebühr. Die Entscheidung ob die Praxisgebühr verlangt wird, liegt bei den Kassen.

@Mannimanaste

Gib doch mal bei Google ein "Krankenkassen die keine Zusatzbeiträge" erheben. Da findest du eine Liste in der all die Kassen aufgeführt sind., die keine Praxisgebühr verlangen. Es sind einige. Manche Kassen bleiben bei der Praxisgebühr auch weiterhin, manche erhöhen sogar die Praxisgebühr, was der Gesetzgeber bis zu einem gewissen Rahmen auch erlaubt. Man muss sich eben die passende Krankasse aussuchen, wenn man keine Praxisgebühr bezahlen möchte.

@Ontario

Danke für Deine Mühe. Du könntest mir natürlich per PN auch einfach die Kasse nennen, bei der Du bist, wenn Du es - wie es ja den Anschein hat - hier nicht öffentlich sagen willst.

Zusatzbeiträge sind aber etwas anderes als die Praxisgebühr. Eine Befreiung von der Praxisgebühr ist unter bestimmten Umstanden möglich, nicht aber grundsätzlich für alle. Dazu müsste die Praxisgebühr erst offiziell gesetzlich abgeschafft werden. Aber dann wird man natürlich auch nicht mehr davon befreit, denn dann ist sie abgeschafft, und es gibt nichts mehr zu befreien.

Du schreibst:

manche erhöhen sogar die Praxisgebühr, was der Gesetzgeber bis zu einem gewissen Rahmen auch erlaubt.

Das stimmt so nicht. Die Praxisgebühr ist nicht variabel. 10 EUR pro Quartal für normale medizinische Versorgung (praktischer Arzt und Facharzt), zusätzlich 10 EUR pro Quartal für Zahnarzt und ebenfalls zusätzlich 10 EUR pro Quartal für ärztliche Notfallversorgung. Wenn alles in Anspruch genommen wird, also maximal 120 EUR pro Jahr.

Befreiung kann es bei chronisch Kranken geben, aber dafür muss man regelmäßige Aufwendungen für seine chronische Krankheit nachweisen, die einen bestimmten Betrag nicht unterschreiten dürfen, und das ist nicht gerade wenig! Eine andere Möglichkeit der Befreiung der Praxisgebühr ist das Hausarztmodell, bei dem man sich verpflichtet, dass man im Bedarfsfall nicht direkt zum Facharzt geht, sondern immer erst zum Hausarzt, der dann die Überweisung an den Facharzt vornimmt. Für Zahnarzt und medizinische Notfallversorgung zahlt man aber auch beim Hausarztmodell noch die Praxisgebühr.

Bei Teilnahme am DMP (Disease Management Programm) für chronisch Kranke können Krankenkassen jährliche Bonusbeträge auszahlen. Ich bekomme dafür beispielsweise jährlich 40 EUR, was der jährlichen maximal möglichen Praxisgebühr für die allgemein medizinische Versorgung entspricht.

Grüße, Martin

@Mannimanaste

Hallo Mannimanaste ! Sorry, habe mich geirrt. Habe den Zusatzbeitrag und die Praxisgebühr durcheinenander gebracht. Mit der Erhöhung sollte der Zusatzbeitrag gemeint sein und nicht die Praxisgebühr. Deine Richtigstellungen sind vollkommen ok und stimmen so auch, wie du recherchiert hast. Es war nicht meine Absicht, diese "Unruhe" in das Thema zu bringen. Ist in der Eile passiert. Dennoch habe ich ein interessantes Beispiel. Ich war über 30 Jahre lang bei der Kaufmännischen Krankenkasse zunächst gesetzlich, dann freiwillig versichert. Als freiwillig Versicherter zahlte ich den höchsten Beitragssatz. Im Monat ca. 600 € Genaue Summe weiss ich nicht mehr. Jedenfalls waren es etwas über 7000 € im Jahr. Als der Zusatzbeitrag eingeführt wurde, sollte ich 8 € , im Jahr also 96 € zusätzlich zahlen. Habe die KKH angeschrieben und bat zu prüfen, ob man angesichts dieses hohen Jahresbeitrages nicht auf der Erhebung des Zusatzbeitrages verzichten könne. Die KKH hat dem nicht zugestimmt. Also bin ich nach langjähriger Mitgliedschaft bei der KKH ausgetreten und habe mich bei einer anderen Kasse angemeldet. Da verzichten die wegen 96 € im Jahr auf einen Jahresbeitrag von über 7000 € ! Habe mich bei einer BKK angemeldet. Dort gibt es keinen Zusatzbeitrag und im Jahr der Anmeldung wurde auch keine Praxisgebühr erhoben. Darüber bekam ich von derr BKK eine Bescheinigung die ich in der Hausarztpraxis vorlegte. Fortan musste ich keine Praxisgebühr mehr bezahlen. Bei der KKH jedoch. Nach 1 Jahr Mitgliedschaft bei der BKK mussten diese die Praxisgebühr wieder einführen. Im letzten Monat erhielten die Mitglieder dieser BKK eine schriftliche Benachrichtigung, dass ab 2013 die Praxisgebühr nicht mehr erhoben wird. Dieses Mal stimmt es mit der Praxisgebühr und nicht dem Zusatzbeitrag. Versichert bin ich bei der BKK-Akzo - Nobel.. Gruss erasmus

Du kannst die 10€ auch beim Neurologen zahlen, musst du danach aber nochmal zu einem Arzt, musst du dir bei dem Neurologen erstmal eine Überweisung holen.

Ist insofern ein Nachteil, wenn der Neurologe weiter entfernt ist, als der Hausarzt ;)

Für den Neurologen brauchst Du keine Überweisung mehr, die 10 Euro Praxisgebühr kannst Du bei ihm zahlen. Wenn Du allerdings noch zu anderen Spezialisten musst, bekommst Du vom Neurologen wieder eine Überweisung.