Beamte!? hää

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

alle Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wer vor dem 01.01.1989 bei bestimmten Krankenkassen angefangen hat zu arbeiten, konnte den Status "DO-Angestellter = Angestellter nach Dienstordnung" bekommen. Diese sind zwar offiziell keine Beamten, es gelten aber alle Beamtenregelungen: unkündbar, Pensionsanspruch statt Rentenversicherung, keine Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Für die später zu zahlenden Pensionen haben manche Krankenkassen (besonders AOK, manchmal IKK und BKK) große Summen zurückzulegen, was teilweise Krankenkassen in finanzielle Engpässe bringen kann.

Seit 1989 gibt es keine neuen DO-Angestellten mehr.

http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstordnungsangestellter

Gruß

RHW

RHWWW  04.06.2011, 05:08

Danke für die Kennzeichnung als hilfreichste Antwort!

wenn die bei einer Krankenkasse Beamte haben, dann dürften die denen aus dem öffentlichen Dienst überlassen worden sein...das hat man früher mal gemacht (heute aber nicht mehr). Diese Beamte sind eigentlich eher sowas wie Restbestände...und ich glaube nicht, dass es davon noch viele gibt. Da dürfte es noch eher einige Angestellte geben, die von diesem doppelten Sicherheitsnetz profitieren (wenn man im ÖD ist und ein gewisses Dinstalter und Lebensalter hat, ist man auch unkündbar)...

DrFringser  06.03.2016, 23:03

Ein ganz besonderer Schlaumeier - Sowas Ähnliches gibt es zwar (§ 131 GG), aber nicht in Zusammenhang mit Krankenkassen.

Die AOK ist lediglich eine Versicherung und kein Amt. Das sind alles ganz normale Angestellte.

Warum könnt Ihr Schlaumeier nicht einfach den oben angegebenen Wikipedia-Link aufrufen? Dann würdet Ihr wissen, dass bei den Krankenkassen bis 1992 sehr wohl sog. Dienstordnungsangestellte beschäftigt waren, die zwar aufgrund privatrechtlichen Vertrages, aber auf der Basis des Beamtenrechts tätig waren. Soweit diese noch heute aktiv sind, gelten diese Beamtenregelungen für sie weiter.

Nein, die AOK Mitarbeiter befinden sich im Angestelltenverhältnis