AOK Umzug anderes Bundesland, Bindung an AOK?
Hallo Leute,
ich habe jetzt eine Weile versucht was zu dem Thema zu finden, jedoch fand ich keine passende Antwort dazu.
Ich bin seit Januar bei AOK Plus (Sachsen) und werde vermutlich Ende des Jahres nach Köln umziehen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dann zu einer beliebigen Krankenkasse wechsel kann, oder unbedingt im AOK Verbund bleiben muss?
Ich kenne das von den Internet Anbietern, wenn ein Anbieter an neuem Standort nicht die selbe Leistung erbringen kann, hat man das Recht zur Kündigung. Die Frage ist nun ob das auch bei der AOK gilt, denn obwohl es in jedem Bundesland AOK gibt, ist es nicht ganz klar inwieweit die getrennt oder zusammen sind.
Ich würde nämlich gerne zur Techniker Krankenkasse wechseln, leider brauchte ich dieses Jahr so schnell wie möglich eine und habe da ohne nachzuforschen bei der AOK zugeschlagen.
Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe.
3 Antworten
Hallo,
die AOK Plus und die AOK Rheinland/Hamburg sind zwei getrennte Krankenkassen.
Die AOK verzichtet meist auf die 18-monatige Bindungswirkung, wenn man an die neue Wohnort-AOK wechselt. Dann gilt aber einer erneute 18-monatige Bindungswirkung ab dem Wechsel.
Ein Umzug ist nach dem SGB V kein Grund für einen besonderen Kassenwechsel (§ 175 SGB V).
Gruß
RHW
Bis dahin ist doch noch Zeit genug. Wer hindert dich denn daran, fristgerecht zu kündigen, wenn du in eine andere Krankenkasse willst?
Das Problem ist, dass es ja diese 18 monatige Kündigungsfrist gibt. Diese ist aber zu dem Zeitpunkt bei weitem nicht erreicht.... Bzw. ich hatte die Dummheit mir sogar durch dieses Bonusprogramm eine 36 monatige Frist aufschwätzen zu lassen. (125€ wenn man innerhalb eines Jahres keine Medikamente von der KK bezahlen lässt)
Du kannst die Kasse auch ohne Umzug bei einhaltung der Kuendigungsfrist wechseln.
Das Problem ist, dass es ja diese 18 monatige Kündigungsfrist gibt. Diese ist aber zu dem Zeitpunkt bei weitem nicht erreicht.... Bzw. ich hatte die Dummheit mir sogar durch dieses Bonusprogramm eine 36 monatige Frist aufschwätzen zu lassen. (125€ wenn man innerhalb eines Jahres keine Medikamente von der KK bezahlen lässt)