Übernimmt AOK die Kosten?

4 Antworten

fragen kostet nicht - aber ich vermute mal, dass solange kein medizinischer Grund vorliegt, sowas nicht übernommen wird

auch bei Zahnbehandlungen mit medizinischen Gründen bleiben immer noch kräftige Zuzahlungen

und wenn die Zähne an sich gesund sind, wird das wohl nichts

warst Du schon mal beim Kieferorthopäden? hat der wirklich gesagt, dass mit einer Spange nichts zu machen ist?

Lianna008 
Fragesteller
 06.03.2022, 15:17

Meine Zähne brechen ab, sie sind nicht so stark und stabil wie bei „normalen“ Menschen . Ne Spange würde also nichts bringen meinte der arzt. Sie sind auch unterschiedlich groß . Es belastet mich so sehr das ich einfach gar kein Selbstbewusstsein mehr habe

frodobeutlin100  06.03.2022, 15:20
@Lianna008

welcher Arzt meinte das?

Zahnarzt oder Kieferorthopäde

und warum brachen die Zähne ab? wenn der Unterbau nicht stimmt, bringen auch Kronen nichts (die brechen dann genauso weg)

Atinchen  06.03.2022, 15:38
@Lianna008

Dann lass Dir das schriftlich vom Kieferorthopäden bestätigen oder bitte den Sachbearbeiter der AOK, den KO anzurufen.

Hallo Lianna,

die Krankenkasse übernimmt bei Erwachsenen nur medizinisch notwendige kombiniert kieferchirurgische-kieferorthopädische Maßnahmen.

Allgemein übernimmt die Krankenkasse nur medizinisch notwendige und wirtschaftliche Behandlungen, die im Leistungskatalog stehen. Kosmetische oder optische Dinge sind immer Privatangelegenheit.

Manchmal liegen Härtefälle vor, aber auch da, sind dann nicht gute Worte, sondern ärztliche Einschätzungen und Gutachten gefragt.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

frodobeutlin100  06.03.2022, 16:16

eben was wir meinen oder der Patient meint ist irrelevant

benötigt wird ein Gutachen, z.B. vom Kieferothopäden, dass mit normalen Maßnahmen nichts mer zu machen ist und ggfls. auch ein psychologisches Gutachten ...

In deinem Alter würde die Krankenkasse auch die Kosten für eine kieferorthopädische Maßnahme nicht mehr übernehmen, da du volljährig bist.

Hier käme eine Kostenübernahme nur dann in Frage, wenn eine kieferchirurgische Behandlung erfolgen müsste. D.h. wenn du in einer Klinik operiert werden müsstest, weil die Fehlstellungen oder die Struktur deines Kiefers eine kieferorthopädische Behandlung nicht zulassen.

Ich frage mich, warum hast du die Behandlung nicht machen lassen, als du jünger warst.

Die Überkronung deiner Zähne kann kompliziert werden, wenn die Ursprungszähne schief stehen, wie du ja angibst. Wie sollen Kronen dir dann ein gleichmäßiges Gebiß bringen?

Du solltest zunächst mit deinem Zahnarzt das Ganze besprechen, dir einen Heil- und kostenplan (HKP)erstellen lassen und erst dann den Weg zur Krankenkasse suchen. Was sollen die Mitarbeiter dir morgen sagen? Ohne HKP geht gar nichts. Du kannst dich höchstens schon erkundigen, ob du einen Härtefallantrag schon bekommen kannst, damit du dann den doppelten Festzuschuß bekommst.

Bedeutet aber immer noch nicht, daß du dann keine Zuzahlung zu leisten hast.

Dein Zahnarzt kann dir das genau sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lass dir von einem Arzt psychische Probleme deswegen bescheinigen, weiterhin wenn du arbeitslos bist und einen Ablehnung erhalten hast für die Kostenübernahme hol dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht und geh zu einem Sozialrechtler und klag gegen die AOK. Ist ja quasi kostenlos für dich.