Zahnspange mit 19 und schmerzen wegen krummezahn zahlt die aok?

5 Antworten

Kieferorthopädische Behandlungen mit über 18 werden in der Regel nie von der Krankenkasse übernommen.

Da es allerdings einige Ausnahmen gibt, musst du da schon einen Kieferorthopäden fragen, der dann eine Diagnose stellen kann. Stell dich aber zu 99% darauf ein, dass du es selber zahlen musst.

Ich hab vergessen zu erwähnung das ich seit meiner geburt einer sehr große zunge habe und als kind schon in vielen förderungsschulen musste. und meine große zunge ohne pause gegen den zahn drückt und dann fest hängt leide irgendwie seit langem seit unter kieferschmerzen aber ich befürchte es handelt sich schon um cmd. Nachts kann ich nie gut schlafen da ich mich in mein schlafzustand nicht entspannen kann und zungenpressen auch hervorrufe, beim mund auf und zu machen knacks mein rechter kiefer so und ich kriege starke schmerzen bis ins ohr wie als ob man mit der luftpistole rein schießen würde.

Wird alles recht verallgemeinert in den Antworten und auch nicht komplett ausgeführt. Grundsätzlich stimme ich zu und kann bestätigen, dass eine Antragstellung zur KFO-Behandlung nur bist zur Vollendung des 18. LJ die größten genehmigt wird.
Es gibt aber auch Außnahmen. Tritt eine Kieferanomalie zusätlich auf die einen kieferchirurgischen Eingriff von Nöten hätte für ein zielführendes Ergebnis, dann ist dies Kassenleistung. Dies ist zwar gutachterpflichtig, was die Krankenkasse separat prüfen lässt, jedoch wenn der Befund einer Fehlstellung ( die haben 90% aller Menschen .. der Aufbiss passt in den seltesten Fällen perfekt.... mal Unterkiefer zu Kurz, zu breit oder zu lang... ) eines Kieferchirurgen gestellt und begründet ist wird es auch genehmigt.
War bei mir der Fall .... Weisheitszähne mit 21 bekommen die haben alles verschoben sodass KFO notwendig ist. Kieferchirurg hat auch festgestellt, dass der UK etwas zu schmal liegt und eine OP notwendig wäre. Ist sie aber inzwischen nicht mehr aufgrund der Behandlung hat sich das Problem erledigt und Kasse hat übernommen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi,

schaut schlecht für dich aus. Du bist über 18, da zahlt die gesetzliche Krankenversicherung leider gar nichts mehr für kieferothopädische Behandlungen.
Bedeutet: wenn du es korrigieren lassen willst, musst du die komplette Behandlung selbst bezahlen. Ob du davor schon mal in Behandlung warst oder nicht, ist dafür leider völlig egal.

Ich hab vergessen zu erwähnung das ich seit meiner geburt einer sehr große zunge habe und als kind schon in vielen förderungsschulen musste. und meine große zunge ohne pause gegen den zahn drückt und dann fest hängt leide irgendwie seit langem seit unter kieferschmerzen aber ich befürchte es handelt sich schon um cmd. Nachts kann ich nie gut schlafen da ich mich in mein schlafzustand nicht entspannen kann und zungenpressen auch hervorrufe, beim mund auf und zu machen knacks mein rechter kiefer so und ich kriege starke schmerzen bis ins ohr wie als ob man mit der luftpistole rein schießen würde.

@MrDoob

Verstehe, hilft aber leider trotzdem nicht. Ich kann verstehen, dass du es aus diesen Gründen behandeln lassen möchtest - bezahlen wird deine Krankenkasse es aber trotzdem nicht. Daher musst du es leider selbst bezahlen, falls du dich zu einer Behandlung entschließt.

Geh doch am besten mal zu einem Kieferorthopäden und lass dich beraten (diese Erstberatung zahlt die Kasse). Danach weißt du, wieviel dich der Spaß kosten würde und du kannst auch gleich nach Finanzierungsmöglichkeiten fragen (Kieferorthopäden bieten meist Ratenzahlungen an).

Wenn deine Eltern die Behandlung freiwillig abgeschlossen haben, wirst du es von der Kasse nicht gezahlt bekommen

ich war damals 12 und die behandlung war nie abgeschlossen.

@MrDoob

Deine Eltern haben sie abgeschlossen. Und mit 17 könntest du dich nicht durchsetzen

Nein das wird nach GOZ 2012 Nr. 6000 und BEB bezahlt und ist ab 18 Jahren Dein Privatspass da Du schon 19 Jahre bist. Gehe zum KFO Arzt der darf befunden und lasse Dir die Kosten sagen ich rechne mit 3500 bis 4000 Euro hole Dir zur Not eine 2 Meinung ein.

Deine Entscheidung.

Das stört Dich schon länger all so warum wolltest Du es nicht schon vor 18 Jahre machen lassen wenn Du in die Gesetzeslage der GKV reingefallen wärst.

Deine Entscheidung