Ausbildungsplatzwechsel Zahnmedizinische Fachangestellte
Hallo :) Ich bin gerade im ersten Ausbildungsjahr in bei einem Kieferorthopäden in Bad Neustadt. Zum Ende des Ausbildungsjahre möchte ich dann mit meinem Freund nach Rrfurt ziehen da er dort seine Ausbildung anfängt. Nun habe ich ein paar Fragen zum Dem Wechsel der Praxis. Erstmal im Vorraus, ich habe mich schon beworben und habe auch schon Vorstellungsgespräche in Aussicht.
Ab wann muss ich meinem Chef von dem Wechsel erzählen? ( ich denke das er ziemlich sauer sein wird) Wie kündige ich besten? Gibt es Komplikationen wegen den Unterschiedlichen Bundesländern? (Berufsschule) Wie findet der Wechsel von der einen in die andere Praxis statt, also vom Datum her, arbeite ich an einem Montag (31.08.2015) noch in der alten Prraxis und gehe dann am Dienstag (01.09.2015 Ausbildungsbeginn) in die neue Praxis? Angenommen ich sage meinen Chef im Juni Bescheid das ich wechsle, kann er mich dann kündigen? Falls das der Fall ist kann ich dann mein 1. Ausbildungsjahr in der Berufsschule normal zu Ende machen oder brauche ich dafür einen Betrieb? (Ich will auf jedenfall im 2. Ausbildungsjahr in Erfurt fortsetzen.
Vielen Dank schonmal im Vorraus:)
2 Antworten
Erstens kann er Dein Ausbildungsverhältnis nach Ende der Probezeit so gut wie nicht kündigen (nur bei Schwerwiegenden Entgleisungen deinerseits). Wie lange Du Kündigungsfrist hast, steht im Ausbildungsvertrag. Du ahst auch Anspruch auf Urlaub, den ich dann auf das Ende des Ausbildungsverhältnisses beantragen würde. So hast Du mindestens ein langes Wochenende zum Umzug. Kündige nicht, bevor Dein neuer Vertrag unterschrieben ist.
Wenn deine Probezeit schon abgelaufen ist, kann dich dein Chef nicht mehr kündigen, außer du lässt dir was schwerwiegendes zu Schulde kommen. Denn Auszubildende genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Du musst allerdings eine Kündingsfrist von 4 Wochen zum Monatsende bzw. zur Monatsmitte einhalten. Beispiel: Du kündigst heute, am 26.01.2015. Dein letzter Arbeitstag an deinem alten Arbeitsplatz wäre dann der 27.02.2015. Du solltest deinem Chef aber so früh wie möglich bescheid geben, damit er Ersatz für dich finden kann. Du bist nicht dazu verplflichtet, aber der Fairness halber solltest du das trotzdem machen. Immerhin geht ihm eine Arbeitskraft verloren. Zwecks Berufsschule kann ich dir leider nichts sagen, da die Schulsysteme von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Da solltest du dann bei deinem Vorstellungsgespräch nachfragen.