Ausbildungsplatzwechsel Zahnmedizinische Fachangestellte

2 Antworten

Erstens kann er Dein Ausbildungsverhältnis nach Ende der Probezeit so gut wie nicht kündigen (nur bei Schwerwiegenden Entgleisungen deinerseits). Wie lange Du Kündigungsfrist hast, steht im Ausbildungsvertrag. Du ahst auch Anspruch auf Urlaub, den ich dann auf das Ende des Ausbildungsverhältnisses beantragen würde. So hast Du mindestens ein langes Wochenende zum Umzug. Kündige nicht, bevor Dein neuer Vertrag unterschrieben ist.

Wenn deine Probezeit schon abgelaufen ist, kann dich dein Chef nicht mehr kündigen, außer du lässt dir was schwerwiegendes zu Schulde kommen. Denn Auszubildende genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Du musst allerdings eine Kündingsfrist von 4 Wochen zum Monatsende bzw. zur Monatsmitte einhalten. Beispiel: Du kündigst heute, am 26.01.2015. Dein letzter Arbeitstag an deinem alten Arbeitsplatz wäre dann der 27.02.2015. Du solltest deinem Chef aber so früh wie möglich bescheid geben, damit er Ersatz für dich finden kann. Du bist nicht dazu verplflichtet, aber der Fairness halber solltest du das trotzdem machen. Immerhin geht ihm eine Arbeitskraft verloren. Zwecks Berufsschule kann ich dir leider nichts sagen, da die Schulsysteme von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Da solltest du dann bei deinem Vorstellungsgespräch nachfragen.