Arbeitsunfähigkeit nach medizinisch notwendiger OP, die man aber freiwillig selbst zahlt?
Hallo, mir stehen 4 medizinisch notwendige Eingriffe bevor, die jeweils ca. 2 Wochen Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Nach längerem Kampf und Einzelfallentscheidung habe ich eine Kostenzusage der Krankenkasse erhalten (OPs sind nicht im Leistungskatalog). Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Behandlung in einem Vertragskrankenhaus der Krankenkasse. Da es in Deutschland aber nur sehr wenige Spezialisten für diese Art von Operationen gibt, diese aber alle als Privatärzte agieren, habe ich mich entschieden, die OPs doch als Selbstzahler in einer Privatklinik anzugehen. Meine Hausärztin würde mich nach den OPs krankschreiben. Ist eine solche Krankschreibung als freiwilliger Selbstzahler überhaupt möglich? Ich habe schon mehrmals gelesen, dass man wohl Urlaub nehmen müsste. Aber die medizinische Notwendigkeit hat die Kasse ja eingesehen. Vielen Dank euch.
6 Antworten
Du bist hinterher krank und damit kann dein Arzt dich ganz legal krank schreiben. Das gibt keine Probleme.
Wenn deine Hausärztin dich krankschreiben würde, währe das m.E. schon nahe, wenn nicht schon Betrug..
Dann hab ich das falsch verstanden. Etwa wie eine SchönheitsOP:
Das geht! Hab ich auch gerade gemacht. Ich hatte eine Kieferoperation mit Knochenaufbau und Implantate. Trotz Selbstzahlung war ich 3 mal ganz normal als Kassenleistung Krank geschrieben.
Vielen Dank. :) Das beruhigt mich schon einmal. Bist du über die 6 Wochen hinaus gekommen? Bei mir werden es ja vermutlich 8 Wochen, die ich arbeitsunfähig bin. Meine Hausärztin meinte, dass sie sich nicht sicher ist, ob ich dann Anspruch auf Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse habe.
Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung hast du Anspruch auf Krankengeld. Das ist eine Versicherungsleistung. Wenn die Krankenkasse bereit ist die OP zu zahlen, zahlt sie auch den Verdienstausfall.
Das kläre doch einfach mit einen Anruf! Ich weiß dass zB bei Magenbandoperationen Krankengeld gezahlt wird ( die op kosten muss man ja auch selbst zahlen). Grundsätzlich denke ich mal ja!
Bei der AU wird ja gar keine Diagnose angegeben. Der Arzt bescheinigt lediglich, dass du von..... bis..... arbeitsunfähig bist.
Erst wenn insgesamt 6 Wochen AU bestehen, interessiert das die Krankenkasse überhaupt
Die Hausärztin nennt den Patienten Arbeitsunfähig - das warum vertritt sie - weil er bei seiner Vorstellung nicht gesund zur Arbeitsaufnahme ist :
Das ist nicht richtig. Die Ärztin bescheinigt ja nur die Arbeitsunfähigkeit nach einer Operation. Dabei ist es gleichgültig, warum die OP erforderlich war.