Arbeitsunfähigkeit nach medizinisch notwendiger OP, die man aber freiwillig selbst zahlt?

6 Antworten

Du bist hinterher krank und damit kann dein Arzt dich ganz legal krank schreiben. Das gibt keine Probleme.

Wenn deine Hausärztin dich krankschreiben würde, währe das m.E. schon nahe, wenn nicht schon Betrug..

DerHans  24.09.2017, 15:27

Das ist nicht richtig. Die Ärztin bescheinigt ja nur die Arbeitsunfähigkeit nach einer Operation. Dabei ist es gleichgültig, warum die OP erforderlich war.

Bley1914  24.09.2017, 15:31
@DerHans

Dann hab ich das falsch verstanden. Etwa wie eine SchönheitsOP:

Das geht! Hab ich auch gerade gemacht. Ich hatte eine Kieferoperation mit Knochenaufbau und Implantate. Trotz Selbstzahlung war ich 3 mal ganz normal als Kassenleistung Krank geschrieben.

annath182 
Fragesteller
 23.09.2017, 20:26

Vielen Dank. :) Das beruhigt mich schon einmal. Bist du über die 6 Wochen hinaus gekommen? Bei mir werden es ja vermutlich 8 Wochen, die ich arbeitsunfähig bin. Meine Hausärztin meinte, dass sie sich nicht sicher ist, ob ich dann Anspruch auf Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse habe.

DerHans  24.09.2017, 15:25
@annath182

Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung hast du Anspruch auf Krankengeld. Das ist eine Versicherungsleistung. Wenn die Krankenkasse bereit ist die OP zu zahlen, zahlt sie auch den Verdienstausfall.

Paulina42  23.09.2017, 21:09

Das kläre doch einfach mit einen Anruf! Ich weiß dass zB bei Magenbandoperationen Krankengeld gezahlt wird ( die op kosten muss man ja auch selbst zahlen). Grundsätzlich denke ich mal ja!

Bei der AU wird ja gar keine Diagnose angegeben. Der Arzt bescheinigt lediglich, dass du von..... bis..... arbeitsunfähig bist.

Erst wenn insgesamt 6 Wochen AU bestehen, interessiert das die Krankenkasse überhaupt

Die Hausärztin nennt den Patienten Arbeitsunfähig - das warum vertritt sie - weil er bei seiner Vorstellung nicht gesund zur Arbeitsaufnahme ist :