Bekommt neuer Arbeitgeber mit, dass ich Krankengeld bezogen habe?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

für die Krankenkasse gilt gegenüber dem neuen Arbeitgeber Datenschutz. Die Krankenkasse darf dem neuen Arbeitgeber keinerlei Auskünfte zu Arbeitsunfähigkeitszeiten bei einem früheren Arbeitgeber geben.

Falls in den ersten 28 Tagen der neuen Beschäftigung Arbeitsunfähigkeit eintritt:

  • sofort persönlich bei der Krankekasse Krankengeld beantragen (beginnt ab Tag nach dem Arztbesuch). Erst ab dem 29. Tag der Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber für maximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

Falls nach den ersten 28 Tagen der neuen Beschäftigung Arbeitsunfähigkeit eintritt:

  • der Arbeitgeber hat für 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten (frühere Arbeitsunfähigkeitszeiten sind ohne Bedeutung)

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

Guten Start beim neuen Arbeitgeber!

Wenn der neue AG mich bei der Krankenkasse anmeldet, bekommt er das dann raus?

Was meinst du mit AG?

Dein neuer Betrieb hat das recht so etwas zu erfahren. Ein Betrieb guckt immer nach allen möglichen Infos zum neuen Angestellten. Aber jeder ist mal Krank, dass wird schon nicht so schlimm sein :)

AG=Arbeitgeber. Sorry :-(

Was für ein Blödsinn! Die KK darf dem AG gar nichts dazu sagen, auch nicht, wenn der AG nachfragt! Art der Diagnose und Länge der AU obliegen dem Datenschutz! Der AG hat zwar einige Rechte, aber die Art und Länger der Erkrankung geht ihn gar nix an!

ich meine man kann ja gerne theoretisch bleiben, aber der AG bekommt es eh irgendwann raus.

@Mirilikath

Nur wenn irgendwer den Datenschutz missachtet und dann kann man Anzeige erstatten- gibt ein saftiges Bußgeld, welches der KK-Mitarbeiter priat zu zahlen hat. Oder wenn der Arbeitnehmer dem AG etwas davon erzählt. Anders erfährt der AG nix.