Private OP - Verhältnismäßigkeit

6 Antworten

Hallo,

am besten mit dem Arbeitgeber absprechen, ob man für diese Zeit bezahlten oder unbezahlten Urlaub nimmt. Der Arbeitgeber kann aber Urlaubswünsche auch ablehnen. In Zeiten mit wenig Arbeit oder wenig Urlaubswünschen der Kollegen sind die Chancen besser.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nach § 3 EFZG wegen Selbstverschulden nicht.

Gruß

RHW

Auch eine nicht medizinisch begründete Operation zieht in der Regel Arbeitsunfähigkeit nach sich. hier greift das Lohnfortzahlungsgesetz ebenso wie bei einer "normalen" Arbeitsunfähigkeit. Ein AG darf deswegen nicht die Lohnfortzahlung verweigern.

McMane81  01.03.2019, 16:15

Doch. Gemäß §28 Abs. 2 und §29 Abs. 2c-e BGB hat der Arbeitgeber das Recht Private Operationen als Grund für einen Lohnausfall zu nehmen.

Nach einer OP bist du erst einmal arbeitsunfähig krank. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht ja keine Diagnose.

Wenn du aber vorher schon selbst erzählt hast, dass du dich einer unnötigen OP unterziehst, ist damit zu rechnen, dass die Lohnfortzahlung verweigert wird. Dann müsstest du um unbezahlten Urlaub BITTEN. Den bekommst du nicht unbedingt. Wenn der Arbeitgeber verweigert, bleibt dir nur übrig, zu kündigen.

Gemäß §28 Abs. 2 und §29 Abs. 2c-e BGB hat der Arbeitgeber das Recht Private Operationen als Grund für einen Lohnausfall zu nehmen.

Bei dieser Fragestellung gibt es aus meiner Erfahrung heraus verschiedene Verhaltensmöglichkeiten, abhängig von der Offenheit und dem Vertrauensverhältnis, das zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber herrscht.

Vom Grundsatz her sollte man sich erst einmal vertrauensvoll an den Arbeitgeber wenden. Der muss schließlich den Ausfall planen, ggf. für Ersatz sorgen usw. Hier trifft den Arbeitnehmer sogar eine gewisse Informationspflicht. Insgesamt verweigern kann der Arbeitgeber die Maßnehme natürlich nicht, denn ihn wiederum trifft eine Fürsorgepflicht. Aus diesem Gespräch heraus sollte eigentlich eine für beide Seiten akzeptable Lösung resultieren, z.B. ein dafür geeigneter Zeitpunkt sowie ggf. unbezahlten Urlaub.

Stellt sich der Arbeitgeber allerdings quer, wäre dies auch kein Grund zu verzweifeln. In diesem Fall würde ich mit dem Arzt meines Vertrauens sprechen, ob vielleicht doch eine Krankschreibung möglich wäre, z.B. aus psychologischen Gründen. Dies hätte zum Nebeneffekt, dass der Arbeitgeber dann auch noch zahlen müsste.

Ich wünsche Dir alles Gute für Dein Vorhaben!

Gruß Nightstick

DerHans  22.08.2014, 12:30

Wenn einmal eine (scheinbar unnötige Operation) im Raum steht, hilft auch eine nachgeschobene andere Diagnose nichts. Das führt dann höchstens dazu dass das Vertrauensverhältnis endgültig zerrüttet ist und die Kündigung erfolgt.