Arbeiten ohne Schul - oder Studienbescheinigung? Was muss ich tun?

2 Antworten

Du kannst auch ohne irgendeine Bescheinigung ein Arbeitsverhältnis eingehen .... nur halt kein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristetes Arbeitsverhältnis (sogenannte kurzfristige Beschäftigung ) . Was für einen AG interessant wäre, da dafür keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.

https://www.personio.de/hr-lexikon/kurzfristige-beschaeftigung/

Ein FSJ gilt als Berufsmäßigkeit begründende Erwerbstätigkeit, deshalb ist nachfolgen keine kurzfristige Beschäftigung möglich :

https://www.haufe.de/personal/entgelt/aushilfsjobs-abiturienten-als-guenstige-aushilfskraefte_78_227582.html

Hallo,

wenn man brutto maximal 450 Euro monatlich versient, ist es für den Arbeitgeber völlig egal, ob man Schüler, Student, Arbeitsloser etc. ist,. Der Arbeitgeber zahlt immer die gleichen Beiträge.

Wenn man mehr als 450 Euro brutto verdient und die Beschäftigung auf maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet ist, kann der Arbeitgeber oft die kompletten Sozialversicherungsbeiträge sparen, wenn er Schüler oder Studenten einstellt. Wenn man keine entsprechende Bescheinigung vorliegen kann, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge etwa je zur Hälfte (oder der Arbeitgeber stellt einen gar nicht ein).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung