Angestellt, Minijob und Selbstständig - geht das?
Ich arbeite im Hauptberuf auf 120 h-Basis (Teilzeit), habe ab Januar 2014 einen Minijob (mal wenig, mal mehr Einnahmen, max. 450€) und möchte mich nebenberuflich noch selbständig machen, wahrscheinlich erst mal als Kleinstunternehmer. Ziel ist es, in einigen Jahren aus dem Hauptjob aussteigen zu können.
Meine Fragen: 1. Geht alles das überhaupt? 2. Wie läuft das mit der Krankenversicherung (ich bin im Hauptjob pflichtversichert)? 3. Wie werden so unterschiedliche Einkommen versteuert, denn ich bin auch verheiratet seit kurzem und mit der Zusammenveranlagung noch nicht so vertraut (Stkl. IV-IV).
Freue mich über jede kompetente Antwort!
3 Antworten

Soweit ich weiß geht das nicht. Die Sache mit dem Minijob zum Beispiel. Ein Minijob geht nur wenn du insgesamt unter 450€ bleibst. Wenn du mehr verdienst, dann verlierst du die ganzen Sonderrechte und dein Arbeitgeber muss dich auch anderes melden. Damit wird das für den Arbeitgeber unattraktiver und normalerweise stellen sie dich nicht mehr als Minijobber ein.

Bedeutet das, daß ich den Minijob bis 450 € ausreizen kann und die Selbständigkeit da problemlos noch oben drauf kommt??

Hallo,
wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist, ändert sich in der Krankenversicherung nichts. Bei der Prüfung der Nebenberuflichkeit interessiert sich die Krankenkase für folgende Punkte:
wöchentliche Arbeitszeiten
Höhe alller Einnahmen (geordnet nach Arten)
die Tatsache, ob als Selbständiger eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden
Aus der Selbständigkeit sind bei Nebenberuflichkeit keine Beiträge zu zahlen. Ausnahmen:
je nach Branche und Zahl der Auftraggeber können Rentenversicherungsbeiträge anfallen
in der Kranken- und Pflegeversicherung sind Beiträge zu zahlen, wenn man eine Rente, Betriebrente, Privatrente etc. bezieht (z.B. auch als Hinterbliebener).
Bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit werden alle Einnahmen addiert. Es gilt dann ein Mindestbeitrag von ca. 355 Euro monatlih (in Ausnahmefällen von 230 Euro). Der Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt dann.
Bei der Steuererklärung werrden alle Einnahmen beider Ehegatten addiert (Ausnahme: Minijob mit Pauschalversteuerung).
Gruß
RHW

Es geht.
Es ist kein Kleinstunternehmen, sondern für die Umsatzsteuer ein Kleinunternehmen (Solange der Vorjahresumsatz unter 17500,- ist) wodurch die Umsatzsteuer nciht erhoben wird.
Es ist ein Nebengewerbe anzumelden
bei der Krankenversicherung tut sich erstmal nichts, solange der Hauptjob über 20 Stunden die Woche ist. Wenn die Einkünfte im Nebengwerbe mehr werden, als im Hauptjob, gibt es da dann natürlich Beiträge zu zahlen.
Leider falsch. DEr Hauptjob ist über 450,-. Also darf man daneben einen Minijob unterhalten, bei dem der Arbeitgeber die Abgaben pauschal trägt.
Die Selbständigkeit die dazu kommt, hat mit den beiden anderen Sachen nichts zu tun.
nur 2 Minijobs, die auf insgesamt mehr als 450,- kommen gehen nicht.