Hauptjob + Minijob + Kleingewerbe möglich?

3 Antworten

Nein, da es keine Kleingewerbe gibt.

Du kannst natürlich ein Gewerbe anmelden, aber jede Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber anzuzeigen. Wenn die Gefahr besteht, dass deine Arbeitskraft leidet oder du Arbeitshöchstzeiten und Ruhepausen nicht einhälst, kann und wird dein Chef dir das untersagen. Bei Zuwiderhandlung droht die Kündigung.

Dein KV Status hängt davon ab, was der Mittelpunkt deiner Erwerbstätgkeit ist.

Niemand muss eine private Krankenversicherung abschließen. Private Krankenversicherer wollen i.d.R. nur junge, kerngesunde Menschen mit dickem Einkommen.

Will dir nicht zu Nahe treten aber ich glaube am dritten Punkt würde es spätestens scheitern! ;-)

zahle ich Unternehmenssteuern wie zb Einkommensteuer, Umsatzsteuer etc. für die kleinunternehmerregelung?

@pzarlito

Wenn du von der KU-Regelung nach § 19 Abs. 1 UStG Gebrauch machst, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Du darfst sie dann weder auf deinen Rechnungen ausweisen (sonst musst du sie abführen) noch darfst du ausgelegte Vorsteuer abziehen.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind einkommensteuerpflichtig und lösen Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung aus (§§ 25, 46 Abs. 2 EStG, 56 EStDV). 410,- € pro Jahr an Gewinn sind steuerfrei.

@kevin1905

wie hoch ist denn der einkommensteuersatz? 

@pzarlito

Das hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab.

Zwischen 0 und 45% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer, wenn du einer bekannten Sekte angehörst.

@kevin1905

das einkommen vom hauptjob und nebenjob? oder das einkommen des Gewerbes?

@pzarlito

Es gibt nur ein Einkommen. Die Einkünfte werden zusammenaddiert.

@kevin1905

ok. angenommen ich bekomme 2000€ vom hauptjob, 450€ vom nebenjob und vom kleingewerbe 1550€ sind zsm 4000€ dann würden ca. 42% Einkommensteuer davon abgezogen?

@pzarlito

Ohne nach zu schauen liegt der ekst Satz bei 4.000 monatseinkommen deutlich niedriger als 42%

Nachzusehen in der Grundtabelle 2016 oder bei verheirateten in der spluttingtabelle wobei in dem Fall das Einkommen des Ehepartners mit zu rechnen ist. Auch sind persönliche Freibeträge vorher abzuziehen

@pzarlito

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

Der Gewinn beträgt 1.550,- € p.a. / p.M.?

Der Minijob läuft über Klasse VI oder ist pauschal versteuert?

Individuelle Steuerberatung ist den Steuerberatern vorbehalten!

hi.

Man darf aber als Selbständiger nicht mehr als im Hauptjob verdienen

wäre es der fall, wird deine Krankenversicherung nicht vom Arbeitsgeber bezahlt .

Wurde mir von Aok so erklärt muss auch jetzt nachzahlen .Wäre vorsichtig frag lieber nach.

Natürlich kannst du ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung (es gibt kein "Kleingewerbe") neben einem Haupt- und Nebenjob betreiben, solange dein Arbeitgeber keine rechtswirksamen Gründe hat, das zu untersagen. Und solange du glaubhaft darlegen kannst, dass das Gewerbe nur ein Nebenerwerb ist, musst du für diese Tätigkeit lediglich Steuern, aber keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

zahle ich Unternehmenssteuern wie zb Einkommensteuer, Umsatzsteuer etc. für die kleinunternehmerregelung?

@pzarlito

Zum Teil, ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die umsatzsteuerliche Behandlung des Gewerbes. Hierbei wird auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs verzichtet, dafür muss aber auch keine Umsatzsteuer abgeführt werden.

Die erwirtschafteten Gewinne aus dem Gewerbe unterliegen aber natürlich der Einkommensteuer.

@balvenie

wie hoch ist die Einkommensteuer?

@pzarlito

Das kommt auf dein insgesamt zu versteuerndes Einkommen an und kann daher pauschal nicht beantwortet werden.

@balvenie

das einkommen vom hauptjob und nebenjob? oder das einkommen des Gewerbes?

@pzarlito

Wie gesagt, das insgesamt zu versteuernde Einkommen.

Sollte es sich bei dem Nebenjob um einen "echten" ordnungsgemäß vom Arbeitgeber angemeldeten Minijob handeln, so wird dieser in deiner Steuererklärung und somit für die Ermittlung deines Steuersatzes auch nicht mehr berücksichtigt. Dein Minijob-Arbeitgeber führt dafür bereits eine kleine Steuerpauschale ab, in der Steuererklärung musst du diesen Job nicht angeben.

Bleiben also für die Ermittlung deines zu versteuernden Einkommens (und somit deines Steuersatzes) noch die Einkünfte aus deinem Hauptjob und dem Gewerbegewinn, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen.

@balvenie

ok danke. also zum Verständnis..., dann werden also nur die Einkünfte aus meinem hauptjob und dem gewerbegewinn (nicht gewerbeumsatz) zu versteuern? 

@balvenie

und meine aller letzte frage noch an dich. angenommen ich verdiene 2000€ brutto vom hauptjob und erziele einen gewerbegewinn 2000€, sind die steuern monatlich oder jährlich abzuführen? und wieviel würde mir dann von den 4000€ bleiben (nach Abzug der Einkommensteuer)?

@pzarlito

Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer ist immer das Kalenderjahr.

Du summierst für eine grobe Schätzung deine jährlichen Bruttoeinkünfte aus dem Hauptjob und ziehst geschätzt deine Werbungskosten und ggf. andere abzugsfähige Ausgaben ab. Anschließend addierst du noch deinen zu erwartenden Jahresgewinn aus dem Gewerbe. Die Summe kannst du dann z.B. hier eingeben und bekommst die insgesamt zu zahlenden Steuern als Richtwert ausgerechnet:

http://www.einkommenssteuertabelle.de/#Einkommensteuer-Grundtabelle