Als Schüler selbständig machen. Krankenversicherungsbeiträge?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, Ich möchte mir nach den Sommerferien einen neuen Nebenjob suchen wo ich nicht für den Mindestlohn schuften muss, und bin auf Shopwings (Lebensmittellieferant) aufmerksam geworden die mit bis zu 20€ Stundenlohn werben.

Bezahlung nach Zeit ist die dümmste Art der Entlohnung für einen Selbständigen/Unternehmer, denn Zeit ist immer begrenzt! Wer reich werden will darf NIEMALS sein Einkommen nach oben begrenzen!

Kann mir jemand die Einkommensgrenzen auflisten die für mich gelten wenn ich familienversichert bleiben möchte

§ 10 Abs. 2 SGB V.

Als Minijobber 450,- €, ansonsten 405,- € (1/7 der Bezugsgröße).

Stimmt das so?

Nein. Wenn du die Grenze überschreitest kommt es auf deinen Status an.

  1. Hauptberuflicher Student --> KVdS, kostet 80,- € im Monat unabhängig vom Verdienst, maximal 20 Wochenstunden, sonst bist du kein hauptberuflicher Student mehr. Maximal bis zum 30. Geburtstag oder 14. Fachsemester.
  2. Hauptberuflich selbständig --> Mindesteinkommen wird auf 50% der Bezugsgröße festgesetzt (nur im Gründungsjahr oder bei sozialer Härte, ansonsten gelten 75% der Bezugsgröße). Kostet etwa 250,- € im Monat (später dann ca. 360,- €).
  3. Nebenberuflich selbständig, aber nicht hauptberuflich pflichtversichert beschäftigt --> Mindesteinkommen von 1/3 der Bezugsgröße wird festgesetzt. Kostenpunkt etwa 165,- € im Monat.

Vielen Dank für deine Antwort. Bloß Schade dass man als Schüler nicht wie eine Student behandelt wird. Hab mich darüber schon immer aufgeregt. Studentenrabatt auf Laptops etc.. Werde jetzt wahrscheinlich dort anfangen und max. 400 verdienen und meinen Job im Stadion behalten wo ich aussuchen kann an welchen Spielen ich arbeite und nochmal 50€ dazu kriege. Das mit den 80€ KV als Student ist super zu wissen, dann kann ich das neben meinem dualen Studium fortsetzen da ich da leider nicht Bafög berechtigt bin und vom Betrieb nur 700 kriegen werde.

Das ist eine strafbare Scheinselbstständigkeit.

So siehst du hier eine Scheinselbständigkeit?

Wenn du "selbständig" arbeitest, (das tust du dort aber nicht. Das ist eine Scheinselbständigkeit) musst du den vollen Krankenversicherungsbeitrag selbst zahlen. Dann bleibt von deinem tollen Verdienst nichts übrig.

Du zahlst dann nicht etwa vom Gewinn, sondern vom Einnahmeüberschuss deinen Beitrag.

Gewinn wirst du da sowieso niemals erzielen.

Oberste Priorität hat die Schule. Du darfst sie wegen des Jobs auf keinen Fall vernächlässigen. Geldverdienen ist nicht alles. Sieh zu, dass du einen guten Schulabschluß bekommst und eine gute Aubildung machst. Dann kannst du im Leben sehr viel mehr Geld verdienen, als wenn du jetzt mit kleinen Nebenjobst ein Taschengeld verdienst und dafür einen vernünftigen Schulabschluß riskierst.

....oder anstatt Geld zu verdienen, mit Schulden aus der Sache rausgehst.

@lenzing42

Ja, das wäre auch schlimm.

Hallo,

besteht eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Welche Schulart wird besucht?

Ist das ein Vertrag für Arbeitnehmer oder für eine selbständige Tätigkeit?

Gruß

RHW