Ärztliches Attest fälschen - strafbar?

9 Antworten

Das ist Fälschung.

Die besteht nicht nur im Verfälschen einer tatsächlichen Urkunde, sondern auch im Erstellen eines Dokumentes, das vorspiegelt ein Attest zu sein.

Natürlich ist das eine Dokumentenfälschung.

Egal, ob der angeblich attestierende Arzt exisitert oder nicht, es handelt sich um Urkundenfälschung gemäß §267 StGB. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann.

Ja! Das ist eine Straftat!

Wer sowas macht, wird hoffentlich erwischt und bekommt die entsprechende Konsequenzen.

Du weißt nie ob der erfundene Arzt nicht vielleicht doch existiert.

Außerdem ist das schon Dokumentenfälschung wenn du nicht zu sowas befugt bist, also Dinge auf so einen Block zu schreiben.