ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit

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Sofern es sich nicht um die Jugendschutzuntersuchung handelt, die bis zum 18. Geburtstag verpflichtend ist und von den öffentlichen Stellen bezahlt wird, musst du die Berufstauglichkeitsuntersuchung selbst bezahlen. Manche Arbeitgeber erstatten aber die Kosten, frag einfach mal nach.

Sofern der Arbeitgeber keine exakten Anforderungen an die Untersuchung stellt, ist die von dir geschilderte Odyssee nicht nötig. Es genügt in der Regel eine Allgemeinuntersuchung beim Hausarzt oder beim Internisten und das entsprechende frei formulierte Attest. Apparative Untersuchungen, wie Röntgen, Ultraschall, EKG etc. sind meistens nicht nötig.

Du musst allerdings mit Kosten um die 50€ rechnen.

alex152 
Fragesteller
 10.07.2012, 12:12

Danke für deinen sehr informativen Beitrag. Könntest du mir die genauen Quellen geben auf denen du dir dießes wissen aneignen kannst?

Ich habe eben mein AG telef. benachrichtigt und er sagte mir das diese Untersuchung hinfällig ist wenn ich ihm Quellen vorlegen kann. Danke :)

Djoser  10.07.2012, 12:46
@alex152

Bitte schön:

http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__32.html

Da du aber schon 18 Jahre alt bist, gilt das JArbSchG für dich nicht mehr. Trotzdem darf der Arbeitgeber eine Einstellungsuntersuchung verlangen, deren Kosten er nicht über nehmen muss. Das ergibt sich ganz einfach aus der Tatsache, dass die Anforderung einer solchen Untersuchung auf Kosten des Arbeitnehmers nicht verboten ist und der Arbeitgeber aufgrund seiner Verantwortung für die Arbeitnehmer natürlich sicherstellen möchte, dass ein Azubi den Anforderungen im Beruf gewachsen ist.

also einmal kannst du beim AG nachfragen, ob du die wirklich machen sollst - verpflichtend ist sie nämlich nur bei Minderjährigen.

und wenn du sie trotzdem machen sollst, frage deinen Arbeitgeber, wer die Kosten dafür übernimmt - bei Minderjährigen Azubis tut das nämlich in der Regel die Gemeinde - oft genug werden die Untersuchungen direkt vom Gesundheitsamt übernommen.

alex152 
Fragesteller
 10.07.2012, 12:13

Danke für deinen sehr informativen Beitrag. Könntest du mir die genauen Quellen geben auf denen du dir dießes wissen aneignen kannst?

Ich habe eben mein AG telef. benachrichtigt und er sagte mir das diese Untersuchung hinfällig ist wenn ich ihm Quellen vorlegen kann. Danke :)

fraggle16  10.07.2012, 13:04
@alex152

die Untersuchung ergibt sich aus JArbSchG:

§ 32 JugendArbeitsSchutzGesetz - Erstuntersuchung

(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn

1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und
2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

wenn wir dann in das ArbSchG schauen, entsteht keine Pflicht für den AN (Arbeitnehmer) mehr, sondern vielmehr für den Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers die mögliche Gesundheitsschädigung durch den arbeitsmedizinischen Dienst feststellen zu lassen:

§ 11 ArbeitsSchutzGesetz - Arbeitsmedizinische Vorsorge
Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet der Pflichten aus anderen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

dein Ausbildungsbetrieb wird diese Bescheinigung auf jeden Fall verlangen. Ich würde zu einem Allgemeinarzt gehen,der kann alle Untersuchungen durchführen,meiner konnte es jedenfalls^^

Also ich musste eine Bescheinigung für mein Studium besorgen und ich habe gerademal 30Euro bezahlt..ob es Pflicht ist oder nicht, weiß ich leider nicht