ab wann übernimmt die krankenkasse die kosten für brustangleichung?

5 Antworten

Also Erfahrungen habe ich keine. Aber ich habe oft gehört, dass Implantate gemein wehtun. Also nach der OP meine ich. Dauert wohl eine ganze Weile, bis es wieder normal ist. Wahrscheinlich würde man die größere Titte verkleinern.

 Also ich würde es nur machen, wenn es visuell deutlich auffällt. Aber ich finde sowas auch nicht schön. Deshalb kann ich dich da voll verstehen. Normalerweise zählt sowas glaube als Schönheitsoperation. Ist wahrscheinlich eine Einzelfallentscheidung. Frag doch einfach mal bei deiner Krankenkasse nach. Aber das wird dann eh beim Kassenärztlichen Dienst eingereicht und da entscheidet irgendein Arzt, ob man das als notwendig ansehen kann. Wahrscheinlich werden die aber die größere kleiner machen wollen. E ist doch auch schon ziemlich mächtig und belastet schon eher mal den Rücken. Wäre auch für dich besser. Du kennst doch denn Tribut an die Schwerkraft, den Frauen in späteren Jahren zahlen müssen. ;) Hoffentlich wird es bezahlt. Viel Glück.

das wird idR nicht bezahlt.

Ausnahmen bestätigen die Regel. dafür müssen aber vom Patienten mehrere Gutachten von Fachärzten (Orthopäde, Frauenarzt, Psychiater usw.) vorliegen, dass die Angleichung unbedingt und medizinisch notwendig ist. sprich, es müssen schon sehr schwerwiegende Einschränkungen und gesundheitliche Schädigungen vorliegen, damit hier überhaupt ein Zuschuss gezahlt wird.

rein kosmetische Angleichungen begründen keinen Anspruch auf Kostenübernahme. auch das vorliegen einer Begleiterkrankung z.B. Skoliose begründet noch keinen Anspruch. dafür müsste die Skoliose bereits schwerwiegend gesundheitliche Probleme und Einschränkungen hervorgerufen haben. und selbst das ist noch keine Garantie, dass es bewilligt wird.

Hallo, sollte es sich um eine kosmetische OP handeln darf dies nicht von der GKV getragen werden. Sollte es eine medizinisch Notwendige OP sein (zB aufgrund der psychischen Situation, welche durch entsprechendes Gutachten dargelegt werden muss, oder sonstigen med. Gründen) wäre es eine GKV Leistung. Bzgl Beantragung und Vorgehensweise hilft dir deine GKV bzw dein Arzt

da musst du erst einmal durch ein psychologisches Gutachten kommen und die Krankenkasse wird dir sagen,das schön selber bezahlen zu müssen.

Da mache ich dir keine Illusionen.

Warum stellst du nicht den Richtigen die Fragen.

Deiner Krankenkasse und den Arzt.