Ab wann strebt die BG einen Vergleich an?

1 Antwort

Zu der Frage kann man keine sinnvolle Prognose abgeben.

Ich bezweifele allerdings, dass die BG eine Motivation hat, überhaupt einen Vergleich anzustreben.

Ein Vergleich ist eine Einigung beider Seiten. Niemand sagt, dass die BG sich einigen will oder dass Du dem Angebot (was niedriger sein dürfte) zustimmen musst. Außerdem kannst Du der BG selbst ein Vergleichsangebot unterbreiten (wenn du das möchtest).

Ein Gutachten ist lediglich die Meinung eines Sachverständigen, der man nicht zwingend folgen muss. Allerdings sollte man dafür schon gute Gründe haben, z.B. dass der Gutachter von falschen Tatsachen ausgegangen ist. Auch ein Gerichtsgutachten kann man anfechten.