Holt ein Richter am Sozialgericht immer neue Gutachten ein?
Habe nach einem Arbeitsunfall 5 Gutachten über mich ergehen lassen müssen um den Mde feststellen zu lassen, Alle Gutachten sind für mich positiv ausgefallen. 50% Mde BG hat trotzdem alles abgelehnt mit der Begründung das sie diesen Gutachten nicht folgen müße. Sie berufen sich auf ihren Ärztlichen Berater obwohl sie diese 5 Gutachter selbst beauftragt haben. Ich habe jetzt Klage beim Sozialgericht eingereicht. Wird das Sozialgericht neue Gutachten machen lassen oder kann es auch nach Aktenlage urteilen sowie nach den bereits vorhandenen Gutachten? Diese Gutachten gehen langsam an meine Gesundheit da sie alle mit Stress verbunden sind. Außerdem kosten sie ja eine Menge Geld .
Grüße
1 Antwort
Der Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung.
Er kann aufgrund der Gutachten, die Vorliegen, entscheiden. Er kann aber auch neue Gutachten beauftragen, wenn er diese für erforderlich hält.