Wurde das Gutachten BG für MdE absichtlich vom Arzt beschönigt?

3 Antworten

Ich sehe das ja so, weil wesentliche Teile im OP Bericht und Gutachten durch den Arzt verschwiegen wurde dürfte die Frist für den Widerspruch ja noch nicht abgelaufen sein, oder sehe ich das falsch.

Es besteht zumindest für mich der Verdacht das man absichtlich das ganze verschwiegen hat.

Wenn die Frist für den Widerspruch nicht eingehalten wurde,ist sie leider abgelaufen. Sollte das Ansinnen sein,eine Erwerbsminderungsrente oä. herbeizuführen,empfehle ich das Forum der DRV -Ihre Vorsorge-,um dort das Problem erneut zu schildern.

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiA5cr50p7JAhWJBSwKHcKiDNYQFggdMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.ihre-vorsorge.de%2Fforum.html&usg=AFQjCNE5SBCVeieSzBjDeksKX2Do5lgBpQ

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Hallo,

auf jeden Fall, kannst du ein Verschlimmerungsantrag stellen. Mit der
Begründung, das du und auch die BG durch das GA getäuscht worden ist. Dein Problem bei der Sache ist, das die BG nach einer erneuten OP sagen kann, es wäre durch die OP eine Verbesserung eingetreten und versucht die MdE runterzuschrauben. Außerdem kannst du durch einen Anwalt ( VdK ) klären lassen ob bei der OP gepfuscht worden ist und ob dir ein Schmerzengeld zusteht. ( andauernde Schmerzen neue OP )

Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg

                                                                       Dieter 273

Hallo Rolf,

sollte die Frist für einen rechtwirksamen Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid bereits verstrichen sein,stellst Du einfach einen neuen Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung unter Hinweis auf die entsprechenden Feststellungen.