Erstellung eines zweiten BG-Gutachtes durch eine anderen Gutachter

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Ich hatte / habe zur zeit den selben fall. Ich dachte es wäre sinnvoll den selben arzt zu nehmen, da er meine gesamte geschichte ja schon kennt, nach 2 monaten kam aber jetzt das schreiben der BG das ich zukünftig keinen anspruch auf rente mehr habe. Ob das allerdings anders wäre wenn ich jetzt nen anderen arzt genommen hätte kann man nicht wissen. Mein RA hat aber jetzt widersruch eingelegt und es wird eh ein zweites gutachten erstellt. Ich denke du solltest danach entscheiden wie gut du mit dem arzt zurecht kommst.

Es wäre besser heraus zu bekommen für wen denn die Gutachter sonst tätig sind , denn eines ist klar wenn entschieden werden soll ob du dauerhaft dem Verein Kosten verursachen wirst dann kann ich mir vorstellen, das man hier beim Begutachten wohl dem Verein zugeneigte Gutachter auswählt, du solltest deswegen einen "unabhängigen" Gutachter wählen und den bekommst du bestimm bei der Rechtsberatung, Internet oder Anwalt gesagt. Wenn du einen Anwalt hast wird er auch die Entscheidungsgrundlagen der Gutachter bestimmen können. Also meiner konnte das.

Hallo du kannst einen Gutachter deiner Wahl nehmen. Die vorgeschlagenen von der BG musst du nicht nehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vorgeschlagene Gutachter der BG immer ablehnen!!!!! Diese arbeiten alle für die BG nach dem Motto; Dessen Brot ich esse dessen Lied ich singe. Habe vergleichen können bei mehreren Vergleichsfällen. Alle Begutachtungen von Gutachtern der BG sind abgelehnt und abgetan worden wogegen fremde Gutachter alle für den Betroffenen begutachtet haben.

Grüße

Ich würde den gleichen Gutachter nehmen, denn er kann auch den Verlauf am besten beurteilen.