Kreuzbandriss- BG Rente, Hat man Anspruch,Was muss ich tun?

1 Antwort

Normalerweise wird die BG dich nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Unfall zu einem abschließenden Gutachten auffordern.

Ist dann noch ein Dauerschaden zu verzeichnen, kannst du eine Unfallrente bekommen.

Dabei muss eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 20 % dokumentiert werden.

geysha 
Fragesteller
 04.10.2016, 20:30

ich habe vor kurzen einen Brief der BG bekommen,da ging es um einen Termin beim Gutachter, Termin soll extra zugeschickt werden,auf diesen warte ich noch